Situation: Im April 2010 zieht man aus einer Mietwohnung aus. Ausgleichsbetrag für das Abrechnungsjahr 2009 wurden mit -439,98 Euro (also Rückzahlung an den Vermieter) angesetzt.
Vermerk: für 2010 wurde ein Winterdienst engagiert. Kosten: 233,77 €, von denen „kulanterweise“ die Hälfte vom bisherigen Vermieter übernommen wird. Also 116,89 €.
-439,98 €
+116,89 €
-323,09 €
Nun die Frage: Am 29.03.2011 erhält man die Betriebskostenabrechnung für 2010. Die Abrechnung sieht wie folgt aus:
Kaution gem §2(9)des Mietvertr. vom 16.09.2004 1290 €
- Zinsen lt. Sparbuch 31,39 €
- Betriebskosten-Nachzahl.für 2009 laut
Abrechnung vom 09.04.2010 -435,80 € - Abschlagszahlung vom 06.05.2010 -685,59 €
- Betriebskostennachzahlung für 2010 -323,09 €
-123,09 €
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Diese 123,09 Euro sollen nun dem bisherigen Vermieter überweisen! Ist dies korrekt?
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Dürfen die Betriebskostennachzahlungen vom 09.04.2010 noch berechnet werden?
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Die Kosten für 4 Monate, die effektiv in der alten Wohnung gewohnt wurde sind mit 1419,09 Euro nämlich sehr hoch (1290 Kaution + Nachzahlung von 123,09). Was machen denn dann die anderen ehemaligen Mitmieter die mit dem 3-fachen (also 12 Monate) zu rechnen haben?
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Darf die Kaution einfach einbehalten und mit den entstandenen Kosten verrechnet werden?
Es wäre super wenn jemand Auskunft zu dem doch sehr umfassenden Thema geben könnte.
Vielen Dank im Voraus.