Betriebskostenabrechnung

Situation: Im April 2010 zieht man aus einer Mietwohnung aus. Ausgleichsbetrag für das Abrechnungsjahr 2009 wurden mit -439,98 Euro (also Rückzahlung an den Vermieter) angesetzt.

Vermerk: für 2010 wurde ein Winterdienst engagiert. Kosten: 233,77 €, von denen „kulanterweise“ die Hälfte vom bisherigen Vermieter übernommen wird. Also 116,89 €.

-439,98 €
+116,89 €

-323,09 €

Nun die Frage: Am 29.03.2011 erhält man die Betriebskostenabrechnung für 2010. Die Abrechnung sieht wie folgt aus:

Kaution gem §2(9)des Mietvertr. vom 16.09.2004 1290 €

  • Zinsen lt. Sparbuch 31,39 €
  • Betriebskosten-Nachzahl.für 2009 laut
    Abrechnung vom 09.04.2010 -435,80 €
  • Abschlagszahlung vom 06.05.2010 -685,59 €
  • Betriebskostennachzahlung für 2010 -323,09 €

-123,09 €

  1. Diese 123,09 Euro sollen nun dem bisherigen Vermieter überweisen! Ist dies korrekt?

  2. Dürfen die Betriebskostennachzahlungen vom 09.04.2010 noch berechnet werden?

  3. Die Kosten für 4 Monate, die effektiv in der alten Wohnung gewohnt wurde sind mit 1419,09 Euro nämlich sehr hoch (1290 Kaution + Nachzahlung von 123,09). Was machen denn dann die anderen ehemaligen Mitmieter die mit dem 3-fachen (also 12 Monate) zu rechnen haben?

  4. Darf die Kaution einfach einbehalten und mit den entstandenen Kosten verrechnet werden?

Es wäre super wenn jemand Auskunft zu dem doch sehr umfassenden Thema geben könnte.

Vielen Dank im Voraus.

Situation: Im April 2010 zieht man aus einer Mietwohnung aus.

und zu wann wurde gekündigt?

Ausgleichsbetrag für das Abrechnungsjahr 2009 wurden mit
-439,98 Euro (also Rückzahlung an den Vermieter) angesetzt.

Vermerk: für 2010 wurde ein Winterdienst engagiert. Kosten:
233,77 €, von denen „kulanterweise“ die Hälfte vom bisherigen
Vermieter übernommen wird. Also 116,89 €.

-439,98 €
+116,89 €

-323,09 €

warum wird das hier rausgerechnet? hat doch vermutlich schon der vermieter bei der abrechnung gemacht, oder?

Nun die Frage: Am 29.03.2011 erhält man die
Betriebskostenabrechnung für 2010. Die Abrechnung sieht wie
folgt aus:

Kaution gem §2(9)des Mietvertr. vom 16.09.2004 1290 €

  • Zinsen lt. Sparbuch 31,39 €
  • Betriebskosten-Nachzahl.für 2009 laut
    Abrechnung vom 09.04.2010 -435,80 €
  • Abschlagszahlung vom 06.05.2010 -685,59 €
  • Betriebskostennachzahlung für 2010 -323,09 €

-123,09 €

zur nachzahlung von '09: wurde wohl noch nicht gezahlt, oder?
zur nachzahlung von mai '10: wurde eine komplette abschlagszahlung nicht gezahlt?
zur nachzahlung '10: das ist das, was für die ersten 4 (5?) monate noch nachzuzahlen ist

  1. Diese 123,09 Euro sollen nun dem bisherigen Vermieter
    überweisen! Ist dies korrekt?

wenn die rechnung oben korrekt ist - ja

  1. Dürfen die Betriebskostennachzahlungen vom 09.04.2010 noch
    berechnet werden?

naja, die eigentliche rechnung wurde ja scheinbar im april '10 zugestellt und ist damit gültig. der anspruch verfällt ja nicht, wenn man die zahlung rauszögert. also von dem informationsstand würde ich sagen, ja, die nachzahlungen dürfen in rechnung gestellt werden.

  1. Die Kosten für 4 Monate, die effektiv in der alten Wohnung
    gewohnt wurde sind mit 1419,09 Euro nämlich sehr hoch (1290
    Kaution + Nachzahlung von 123,09). Was machen denn dann die
    anderen ehemaligen Mitmieter die mit dem 3-fachen (also 12
    Monate) zu rechnen haben?

die zinsen haste vergessen. aber wenn ich die rechnung richtig interpretiere, wurde da auch noch eine abschlagszahlung (für mai '10) mit untergebracht. wäre es möglich, dass mit dem auszug auch keine abschlagszahlungen mehr getätigt wurden, aber der vertrag bis zum 31. mai '10 lief?

  1. Darf die Kaution einfach einbehalten und mit den
    entstandenen Kosten verrechnet werden?

naja, man könnte auch eine rechnung schreiben und den ehemaligen mieter zur zahlung der vollen summe auffordern und nach eingang der zahlung dann die kaution überweisen. wäre das besser? um es kurz zu machen: warum nicht?