Guten Tag,
in meiner neusten Betriebskostenabrechnung habe ich festgestellt das die Wohng.-versicherung um 500,00 Euro gestiegen ist im Gegensatz zum Vorjahr. In Prozent ca. 40 % Aufpreis.
Muss ich das als Mieter hinnehmen und zahlen?
Mfg Neubert
Guten Tag,
in meiner neusten Betriebskostenabrechnung habe ich festgestellt das die Wohng.-versicherung um 500,00 Euro gestiegen ist im Gegensatz zum Vorjahr. In Prozent ca. 40 % Aufpreis.
Muss ich das als Mieter hinnehmen und zahlen?
Mfg Neubert
Hallo,
der Vermieter ist der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Sollte die Gebäudeversicherung also utopisch hoch sein, sind sie der Bezahlung nicht verpflichtet. Wichtig wäre zu wissen, wieso der Betrag enorm gestiegen ist? Wieviel ist der Gesamtanteil der Versicherung und wieviel davon ist Ihr Anteil ?
Mit freundlichen Grüßen
Paul Treubrodt
Hallo,
ich denke sie sollten sich vom Vermieter zeigen lassen warum die Versicherung so gestiegen ist. Der Vermieter muss dies erklären. Erst dann könnte ich dazu mehr sagen.
Ich hoffe ich konnte ihnen etwas weiterhelfen.
Gruß
Heike
Guten Tag,
in meiner neusten Betriebskostenabrechnung habe ich
festgestellt das die Wohng.-versicherung um 500,00 Euro
gestiegen ist im Gegensatz zum Vorjahr. In Prozent ca. 40 %
Aufpreis.
Muss ich das als Mieter hinnehmen und zahlen?Mfg Neubert
Hallo,
ich würde 1. beim Vermieter / Hausverwalter den Grund für die Erhöhung erfragen und 2.um Einsicht der Versicherungsrechnung bitten (Achtung - Mieter hat nur Recht zur Einsichtnahme in Rechnungen aber nicht auf Zusendung Kopien). Wenn Betrag, Abrechnungsjahr und Objekt stimmen, werden Sie den Betrag zahlen müssen
Sehr geehrter Herr Neubert!
Hier wird eine Rechtsfrage angesprochen, zu der ich keine Stellung beziehen kann.
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen da besser helfen.
Sorry!!
D.Kroll
es kommt auf die gesamthöhe des beitrages an und in mancher rechtsprechung wird die fälligkeit verneint, wenn der vermieter den anstieg nicht gesondert erläuterte.
es kommt auf die gesamthöhe des beitrages an und in mancher
rechtsprechung wird die fälligkeit verneint, wenn der
vermieter den anstieg nicht gesondert erläuterte.
Hallo, es geht um einen Ges.-betrag der von 1100,00 auf 1600,00 Euro gestiegen ist. Mehrbetrag für mich ca. 80 Euro.
Ich habe erstmal einen Termin vereinbart um Belegeinsicht zu erhalten. Eine Mitteilung oder Erläuterung der Erhöhung gab es nicht.
Mfg Neubert
Lassen Sie sich die Belege zeigen und den Aufpreis erläutern. Evtl. wurde der Versicherungsschutz erweitert. Ihre Frage kann man pauschal leider nicht beantworten.
Hallo,
Entschuldigung für die späte Antwort.
Eine Steigerung um 500 Euro ist entschieden zu viel. Gab es Schäden, dass die Police so erhöht wurde?
Wie wird die Versicherung überhaupt bezeichnet? Wenn in der Betriebskostenabrechnung nur das Wort Versicherung steht, dann ist die Position ungültig und komplett nicht fällig. Es muss genau bezeichnet sein um welche Versicherung es sich handelt, sonst könnte es theroretisch auch sein, dass eine beliebige Versicherung gemeint ist, vielleicht die Krankenversicherung des Geschäftsführers der Verwaltungsfirma.
Ich würde mir auf jeden Fall die Rechnungen der vergangenen zwei Jahre und die Policen zeigen lassen. Dieses Recht haben Sie. Nach dem 31.12. endet die Korrekturfrist des Vermieters. Er kann dann nur noch korrigieren, wenn er sich verrechnet hat. Ist eine falsche Versicherung angerechnet worden oder hat der Vermieter versucht eine nicht umlagefähige Position an Sie weiter zu geben, können Sie die Position getrost vergessen und Ihren Anteil komplett von Ihrer Nachzahlung abziehen.
Ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte wenn auch ein wenig spät.
Viele Grüße
Pinguin aus leipzig
Hallo,
es ist als Wohngebäudeversicherung deklariert was ja soweit richtig ist. Nach Belegeinsicht wurde mir auch gezeigt das der Betrag jetzt so hoch ist und es wäre ein erweiterter Deckungsumfang ausgehandelt worden??? Man wäre jetzt z.B. gegen Überschwemmung im Keller versichert. Und man wäre mit allen Objekten schon seit 10 Jahren bei dieser Versicherung. Also liegt auch keine Pflichterfüllung der Wirtschaftlichkeit vor?
Was meinen Sie, einen Anwalt einschalten?
Grüße aus Chemnitz
Hallo,
grundsätzlich ist ein erweiterter Versicherungsschutz in der Form wie Du ihn beschreibst umlagefähig. Die durchschnittlichen Kosten betragen 0,12 € pro Quadratmeter und Monat. Dies ist jedoch nur ein durchschnittlicher Wert und kann auch höher ausfallen.
Sollten die Kosten erheblich höher sein, lohnt sich ein Widerspruch wegen Verstoß gegen die Wirtschaftlichkeit. Alles andere macht nur die Anwälte reich.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ach so, ich vergaß, diese 0,12€ pro Quadratmeter und Monat beziehen sich auf die Gebäudeversicherung und die Haftpflichtversicherung.
Grüße aus Leipzig