Hallo liebe Wer-Weiß-Was-´ler,
ich habe gestern die Heiz-und Betriebskostenabrechnung vom Jahr 2000 bekommen. Ich soll etwa 800 DM,(das wurde noch in DM gerechnet) nachzahlen. Ich habe andere Abrechnungen von den Jahren zuvor verglichen, weil ich stutzig war warum ich soviel nachzahlen muss, sonst hatte ich immer Guthaben. Mir fiel auf, dass die Grundsteuer für das Mietshaus jedes Jahr ca. 4100 DM betrug, ausgerechnet im Jahre 2000 waren die Grundsteuer 19500 DM. Ist das möglich? Was kann ich machen um zu erfahren ob das auch stimmt und ich diese 800 DM wirklich nachzahlen muss. Danke und lieben Gruß - Heike
Hallo Heike,
ich habe gestern die Heiz-und Betriebskostenabrechnung vom
Jahr 2000 bekommen. Ich soll etwa 800 DM,(das wurde noch in DM
gerechnet) nachzahlen. Ich habe andere Abrechnungen von den
Jahren zuvor verglichen, weil ich stutzig war warum ich soviel
nachzahlen muss, sonst hatte ich immer Guthaben. Mir fiel auf,
dass die Grundsteuer für das Mietshaus jedes Jahr ca. 4100 DM
betrug, ausgerechnet im Jahre 2000 waren die Grundsteuer 19500
DM. Ist das möglich? Was kann ich machen um zu erfahren ob das
auch stimmt und ich diese 800 DM wirklich nachzahlen muss.
Danke und lieben Gruß - Heike
Wie groß ist dieses Miethaus? Wieviel Wohnungen hat es ? Du hast Anspruch, dass Dir der Vermieter oder dessen Hausverwaltung den Grundsteuerbescheid zur Einsichtnahme vorlegt oder auf Anforderung kannst Du eine Kopie verlangen. Nach Deiner Darstellung muss es sich hier letztlich um eine riesige Wohnanlage handeln.
Beachte, ob möglicherweise früher - aus den Wohnungseigentumsanteilen xxx/10000 (oder ähnlich) oder der Gesamtwohnfläche ersichtlich - möglicherweise mehrere nebeneinander liegende Immobilien zusammen gefasst wurden. Die Zahlen müssten sich dann verändert haben. Melde Dich, wenn Du weitere Fragen hast.
Vor allem erhebt sich für mich die zusätzliche Frage, ob für 2000 schon Grundsteuer einmal abgerechnet wurde und nunmehr eine Nachforderung kommt oder wann die Immobilie erstellt wurde ?
Ist die Höhe richtig, kann es sein, dass in diesem Gebäude Gewerbeflächen bestehen ( Läden, Büros, Lager). Dann nämlich muss der Anteil des Gewerbes aus der Abrechnung der Wohnungen heraus gerechnet werden. (Gilt dann auch für Versicherungen und anderen Kosten)
Gruss Günter
Hallo Günter,
ich sage nur ohje, aber danke für die schnelle Antwort. Das Haus hat fast 30 Mietparteien, da sind eine Trinkhalle, eine Fahrschule und ein Pc-Geschäft dabei. Wie aber schon gesagt, die Betriebskostenjahresabrechnung betrug für die Grundsteuer immer 4100 DM, auf einmal diese Höhe von 19500 DM. Mich wundert das nur. Ich weiß auch nicht ob sie die Anteile des Gewerbes rausgerechnet haben. Das einzige was mir gerade noch eingefallen ist, ist, dass der Vermieter die Hausverwaltung gewechselt hat, früher war das eine richtige Hausverwaltung die den Kram machte, heute ist es ein Steuer und Anwaltsbüro. Vielleicht liegt es daran, weil sie sich nicht auskennen. Wer weiß das schon? Lieber Gruß Heike
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Hallo Heike,
dann fordere den Grundsteuerbescheid an. Wenn dieser vorliegt, oder auch schon bei der Anfrage, bitte um Mitteilung, welche Kosten auf die Gewerberäume entfallen. Wenn Du die Unterlagen hast, melde Dich nochmals.
Gruss Günter
Hallo Günter,
ich sage nur ohje, aber danke für die schnelle Antwort. Das
Haus hat fast 30 Mietparteien, da sind eine Trinkhalle, eine
Fahrschule und ein Pc-Geschäft dabei. Wie aber schon gesagt,
die Betriebskostenjahresabrechnung betrug für die Grundsteuer
immer 4100 DM, auf einmal diese Höhe von 19500 DM. Mich
wundert das nur. Ich weiß auch nicht ob sie die Anteile des
Gewerbes rausgerechnet haben. Das einzige was mir gerade noch
eingefallen ist, ist, dass der Vermieter die Hausverwaltung
gewechselt hat, früher war das eine richtige Hausverwaltung
die den Kram machte, heute ist es ein Steuer und Anwaltsbüro.
Vielleicht liegt es daran, weil sie sich nicht auskennen. Wer
weiß das schon? Lieber Gruß Heike
Hallo Günter,
vielen Dank, ich werde direkt nächste Woche anfragen. Lieber Gruß Heike
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