Betriebskostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,

auf einer Betriebskostenabrechnung steht unter der Verteilung der Kosten (Kosten Heizung und Kosten WW) ein weiterer Punkt und lautet wie folgt:
*1 Korrekturabrechnung nach VDI 2077 319,01Euro
aufgrund diesem hohen Betrag ist natürlich eine hohe NZ entstanden!
Im Netz kann man die Übersetzung dafür finden, aber es dann zu verstehen ist schwierig.
Ist so ein Zusatz auf der Betriebskostenabrechnung rechtens und auch der hohe Betrag?

Vielen Dank für die Mühe im Vorraus

schreibe dem vermieter, er soll es dir erklären. dass sowasauftaucht zeugt davon, dass verhältnisse zw. verbrauch und verteilung der kosten ziemliche differenzen gibt. eine sehr komplizierte materie, welche am besten von einem versiertem abrechnungsunternehmer erklärt werden kann.

Vielen lieben Dank… Wo könnte man ein Abrechnungsunternehmer finden? Sicher nur Hilfe gegen Bezahlung möglich oder?

wenn du mit deiner abrechnung auch eine heizkostenabrechnung erhalte hast, dürfte sie von einem externen abrechnungsdienst stammen-dort bekommst du kostelos auskunft. sonst bei techem, brunata, ista, kalorimeta usw fragen.

Vielen lieben Dank… Wo könnte man ein Abrechnungsunternehmer
finden? Sicher nur Hilfe gegen Bezahlung möglich oder?

Hallo,

also die VDI 2077 behandelt die Abrechnung von Wärme die durch in der Wohnung verlaufende Heizungsrohre entsteht. Man unterstellt, dass diese Wärme durch die Heizkostenverteiler nicht gemessen wird und dadurch dem Nutzer, der davon profitiert nicht zugeordnet werden kann.

Allerdings gibt es erst mit der Novellierung der Heizskostenverordnung zum 01.01.2009 eine Grundlage für die Berechnung nach VDI 2077. In der Abrechnung 2008 hat sie also meines Erachtens nach nichts zu suchen.

Wo ich mir nicht sicher bin, ist, ob die VDI 2077 dann in 2009 einfach so auf die Mieter umgelegt werden kann oder ob nicht im Vorfeld eine entsprechende Information an die Mieter erfolgen muss. Am besten befragen Sie hier zu den örtlichen Mieterverein.

Viele Grüße

Guten Abend,
diese Formulierung ist formell falsch wie auch die gesamte Abrechnung. Wenn sie nicht korrigiert wird, kann man sämtliche Nebenkostenvorauszahlungen zurück verlangen.
mfG
Th. Sauer