Betriebskostenabrechnung

Hallo,
Am 19.09.2009 habe ich meine BK-Abrechnung für 2008 erhalten. Die resultierende Nachforderung habe ich ausdrücklich unter Vorbehalt bezahlt (Ich weiss das war ein Fehler gleich zu zahlen!). Gleichzeitig habe ich um Einsichtnahme in die BK-Unterlagen gebeten und Einspruch (07.10.2009) gegen die Abrechnung eingelegt. Die Hausverwaltung hat den Erhalt des Einspruchs schriftlich im Oktober 2009 bestätigt. Sie wollte Zitat: „… unaufgefordert u. schnellstmöglich auf Ihr Schreiben zurück“ zurückkommen. Trotz 4 maliger schriftlicher Erinnerungen war eine Einsichtnahme erst am 31.03.2010 möglich, bei der diverse Fehler festgestellt wurden. (es lagen nur Rechnungskopien vor, Rechnungen waren unvollständig, Rechnungen konnten nicht zugeordnet werden, Differenzen zwischen vorgefundenen Rg. und abgerechneten Posten keine geordnete Zusammenstellung der Ausgaben etc.) Selbst der Mitarbeiterin der Verwaltung konnte einzelne Positionen nicht nachvollziehen. Der Hausverwaltung habe ich diese gravierenden Fehler und die aus meiner Sicht rechtlich unhaltbare BK- Abrechnung schriftlich mitgeteilt und die Rückzahlung der bereits gezahlten Nachforderung mit 3 Wochen-Frist zurückgefordert. Jetzt kam statt der Rücküberweisung wieder ein Schreiben (12.04.10) Zitat " nach Prüfung werden wir unaufgefordert die Beantwortung des Schreibens vornehmen".
Meine Fragen an Euch:
-Bis heutigen Tag habe ich wieder keinerlei Reaktion des Vermieters. Kann ich (evtl. nach nochmaliger Fristsetzung) die aktuellen Nebenkosten um den nachgezahlten Betrag kürzen?

  • Ich fühle mich von der Hausverwaltung echt hingehalten. An welche Fristen ist der Vermieter bei einer Korrektur der NK-Abrechnung gebunden? Hat er nicht inzwischen die Korrekturmöglichkeiten verwirkt?

Für viele rechtsichere Antworten bin ich Euch sehr dankbar. Viele Grüße

Frank

die haben nun dein geld und deshalb ruhen sie sich aud den lorbeeren aus. schicke einwurfeinschreiben mit deiner varianten der abrechnung in welcher du dich auf die fehlenden/unzutreffenden und nicht belegten kosten beziehst, deine abrechnung hat dann ein anderes ergebnis und das forderst du binnen 14 tagen ein, zugleich teilst mit, dass du die forderung von der nächsten kaltmiete in abuzug bringen wirst, wenn das geld bei dir nicht erreicht und dann ziehst es einfach ab. dann sind die am zug und werden klagen müssen, wenn du dich vorher nicht kleinklopfen lässt. im grunde hast du richtig gehandeln, für dich laufen keine fristen, außer der regelmäßigen verjährungsfrist nach §195 bgb, aber die ist ja 3 jahre und bis dahin hast du dir das geld von der kaltmiete abgezogen/wieder geholt. achtung: ausdrücklich kaltmiete, sonst fehlt es dir dann im folgejahr bei den vorauszahlungen!

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Die Fristen für Nebenkostenabrechnungen sind klar geregelt. Er darf höchstens 1 Jahr warten.

Die Frist verlängert sich nicht durch einfaches Hin und Herschreiben.

Hier findet man noch mehr Infos dazu:
http://news.nebenkosten-rechner.de/?s=frist