meine frage bzgl. der betriebskostenabrechnung besteht aus drei teilen:
kann die beseitigung von graffiti auf den mieter umgelegt werden oder ist das eine maßnahme zur erhaltung der mietsache und somit vermietersache?
laut mietvertrag bezahlen wir jeden monat 5 euro für einen schornsteinfeger (bestandteil der nebekostenvorauszahlung), obwohl wir weder gas- noch ofenheizung haben. zudem wird dieser posten in der betriebskostenabrechnung nicht aufgeführt/abgerechnet. ist das rechtens?
sind die vermieter verpflichtet, einen genauen tätigkeitsnachweis des hausmeisters in der betriebskostenabrechnung darzulegen? in unserer firmiert er einfach neben hausreinigung, gartenpflege und schnee- und eisbeseitigung und wird mit all diesen posten zusammen abgerechnet. mich interessiert, welche hausmeisterischen tätigkeiten auf den mieter umgelegt werden können und welche nicht.
zunächst ist es egal, welchem verwendungszweck vorauszahlungen zugewiesen sind. alles, was voraus gezahlt wird, soll von den tatsächlichen kosten abgezogen werden und dann ergibt sich ein guthaben oder eine nachzahlung.
was umlagefähig ist, wird im mietvertrag vereinbart. ist darin auf BetrKV (früher Anl. 2 zur Betriebskostenverordnung) bezug genommen, so ist nur das umlagefähig, was die BetrKV enthält und die enthält keine grafittibeseitigung.
in der betriebskosten sind keine hausmeistertätigkeitsnachweise darzulegen, in einer abrechnung geht es nur um zahlen. soweit kosten bestritten werden, muss vermieter die streitigen kosten nachweisen und dazu kann neben verträgen und rechnungen ein tätigkeitsnachweis dienlich sein. was auf mieter bzgl. hausmeister usw. umlagefähig ist, steht entweder im mietvertrag oder in der BetrKV
zu 1.
M.E. können die Kosten der Graffitibeseitigung umgelegt werden. Die Frage ist aber umstritten. Die herrschende Meinung sieht das noch anders. Du kannst diese Kosten also ablehnen.
zu 2.
Auch bei einer Zentralheizung kommt der Schornsteinfeger. Die Kosten müßten dann aber in der Heizkostenabrechnung auftauchen. Wenn sie das nicht tun ist das ja nicht euer Schaden. Wichtig ist vor allem, dass die 5 € x 12 in die Vorauszahlungen eingeflossen sind, da sie Vorauszahlungen sind, wofür auch immer.
zu 3.
In Sachen Hausmeister schau doch mal hier nach:
zu 1. : Entfernen von Beschmutzungen am Wohngebäude jeglicher Art sind Vermietersache! Damit haben die Mieter nichts zu tun!
zu 2. : Wenn ihr Fernheizung habt, braucht ihr auch keinen Schornsteinfeger. Also Widerspruch einlegen!
zu 3. : Wenn es keinen Hausmeister gibt, braucht ihr nichts zu bezahlen. Widersruch einlegen!
Hat der Vermieter eine Firma damit beauftragt, die genannten Tätigkeiten auszuführen, werden die Kosten auf die Mieter abgewälzt. Also muß man bezahlen!
ad 1: nein
ad 2: zu zahlen sind nur Nebenkosten, die auch tatsächlich entstehen. Einfach Schornsteinfegerrechnung einsehen, wenn es keine gibt, streichen. Aber irgend eine Art von Heizung wird es doch wohl geben?
VG
ad 3: Kosten des Hausmeisters können nur im Rahmen der oben beschriebenen Tätigkeiten umgelegt werden, also Reinigung und Pflege, eben Erhalt und Betrieb der Mietsache. Reparaturen, Verwaltungsaufgaben usw. gehören nicht dazu. Auch hier muß es einen nachvollziehbaren Tätigkeitsnachweis geben.
A. Richter