Liebe Experten,
in einem 5 FH (Neubau 2008)wurde die erste vollständige Betriebskosten-Abrechnung 2009 erstellt.
Eine Differenz bereitet mir Kopfzerbrechen: Der Hauptzähler der Gasheizung weist einen Verbrauch nach, welcher mit 43 MWh wesentlich höher ist als die Summe des Verbrauches der 5 WMZ.
Die 5 WMZ plus Warmwasserbereitung ergeben in Summe nur 26 MWh. Damit sind 40% des Gasverbrauches nicht nachgewiesen und erhöhen in der Abrechnung den Gaspreis enorm.
Gibt es Richtwerte, wie hoch üblicherweise die Verluste einer Gasheizung für die Bereitstellung und die Herstellung der Wärme sein darf? Sind diese 40% „normal“? Oder sollte man einen Fachmann kommen lassen, der nachforscht, wo diese Wärmemenge abgeblieben sein könnte?
Fragende Grüße von Sandsteinhexe
Hallo,
ist etwas zuviel Differenz. Ich würde unverbindlich bei der Heizungsfirma nachfragen bzw. bei dem Unternehmen, das die WMZ installiert hat…evtl. wurde ein Strang vergessen oder nicht abgelesen ? Was sagt die Hausverwaltung dazu ? Ich kenne leider die örtl. Gegebenheiten nicht. Auf jeden Fall forschen, sonst gibt es immer wieder Ärger.
Gruss
Hallo SmillaW,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich möchte gern die Frage nachschieben, in welchem Prozentbereich sich diese Differenz zwischen abgelesenen Werten und verbrauchtem Wert bewegen sollte.
Da es in diesem Fall einige Verstrickungen gibt (Eigentümer ist auch Bauherr, Heizungsfirma und Hausverwaltung) möchte ich gern ein Gefühl dafür bekommen, welche Differenzen als normal angesehen werden können, inwieweit es sich hier lohnt, zB. einen Fachmann kontrollieren zu lassen, ob mit der Heizungsinstallation alles rechtens ist.
Zu den örtlichen Gegebenheiten gibt es nichts Besonderes. 5 Wohnungen, keine Gemeinschaftsräume, Treppenhaus, Keller und Waschhaus nicht beheizt.
die gasabrechnung des versorgers umfasst auch mengen aus 2008-lasse dir die gasrechnungen vorlegen und prüfe nach, ob der gasabrechnungszeitraum tatsächlich vom 1.1.-31-12-09 läuft.
die heizungen sind zumeist witterungsgeführt. heisst also, wenn der außenfühler der heizung mitteilt, dass es kalt ist, fängst sie an das heizungswarmwasser bereit zu stellen, egal ob die mieter die wärme abnehmen oder nicht. wenn also die heizkörperthermostate nicht offen sind, zählt der WMZ nicht, obwohl gas verbrucht wird.