Unser Vermieter hat uns am 10.12.2010 die Betriebskostenabrechnung für 2009 in den Briefkasten gesteckt und will die Nachzhlung bis zum 22.12.2010 haben. Darf er uns ein so kurzes Zahlungsziel setzen?
schaue erstamal, wie die zahlungsfristen im MV verabredet sind.
Unser Vermieter hat uns am 10.12.2010 die
Betriebskostenabrechnung für 2009 in den Briefkasten gesteckt
und will die Nachzhlung bis zum 22.12.2010 haben. Darf er uns
ein so kurzes Zahlungsziel setzen?
Hallo,
die Zahlung muss bis zum nächsten Mietfälligkeitstermin erfolgen.
Dies ist in der Regel der 3. Werktag eines jeden Monats. In Ihrem Fall wäre das also der 05.01.2011.
Viele Grüße
Stefan_1962
Unser Vermieter hat uns am 10.12.2010 die
Betriebskostenabrechnung für 2009 in den Briefkasten gesteckt
und will die Nachzhlung bis zum 22.12.2010 haben. Darf er uns
ein so kurzes Zahlungsziel setzen?