Betriebskostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in, ich habe im November meine Betriebskostenabrechnung erhalten. Nun habe ich festgestellt dass da ein Fehler ist. Wie lange kann ich dazu Einspruch machen??
Wär für eine schnelle Antwort sehr dankbar.

Vielen vielen DANK

Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen,
Trotzdem viel Glück

Hallo,

also meines Wissens nach hat man ein Jahr ab Zugang der Abrechnung Zeit um Widerspruch einzulegen. Es kann allerdings sein, dass es im MIetvertrag hierzu anderslautende Vereinbarungen gibt - dort einfach mal nachlesen.

Grundsätzlich sollte man jedoch, im Interesse beider Parteien, offene Fragen schnellstmöglich klären, denn, ganz ehrlich, nach einem Jahr sich wieder in eine Abrechnung einzufinden ist auch nicht so einfach.

Ach ja, noch zwei Hinweise aus der Erfahrung heraus: Bevor man umständlich schriftlich Widerspruch einlegt sollte man erstmal bei der Verwaltung oder dem Eigentümer anrufen und versuchen die Frage so zu klären - oftmals reicht das schon.

Sollte sich doch ein schriftlicher Widerspruch erforderlich machen, so muss dieser bereits im Widerspruchsschreiben ausreichend begründet werden.

So, dann viel Erfolg und einen schönen 4.Advent.

Du kannst jetzt (einen Monat danach) auf jeden Fall noch der Betriebskostenabrechnung widerspechen, wenn ein offensichtlicher Fehler bei der Erstellung der Abrechnung gemacht wurde. Hast du denn schon Geld an den Vermieter überwiesen?
LG

AW: Betriebskostenabrechnung
Hallo,
vielen Dank schöne Weihnachten und einen guten Rutsch

AW: Betriebskostenabrechnung
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wünsch schöne Weihnachten und einen guten Rutsch

AW: Betriebskostenabrechnung
Hallo
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bekomm noch mehr Geld zurück, da ich eine höhere Vorauszahlung tätige.

Schöne Weihnachten und einen guten Rutsch

Sofort schriftlich auf den Fewhler aufmersam machen und Widerspruch einlegen. Meistens läßt sich der Fehler schnellstens korrigieren.
Gruß wenn auch sehr verspätet da Dauerstress: kalterkaffe