Betriebskostenabrechnung

Situation: Im April 2010 bin ich aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Ausgleichsbetrag für das Abrechnungsjahr 2009 wurden mit -439,98 Euro (also Rückzahlung an den Vermieter) angesetzt.

Vermerk: für 2010 wurde ein Winterdienst engagiert. Kosten: 233,77 €, von denen „kulanterweise“ die Hälfte von meinem bisherigen Vermieter übernommen wird. Also 116,89 €.

-439,98 €
+116,89 €

-323,09 €

Nun meine Frage: Am 29.03.2011 erhielt ich die Betriebskostenabrechnung für 2010. Die Abrechnung sieht wie folgt aus:

Kaution gem §2(9)des Mietvertr. vom 16.09.2004 1290 €

  • Zinsen lt. Sparbuch 31,39 €
  • Betriebskosten-Nachzahl.für 2009 laut
    Abrechnung vom 09.04.2010 -435,80 €
  • Abschlagszahlung vom 06.05.2010 -685,59 €
  • Betriebskostennachzahlung für 2010 -323,09 €

-123,09 €

  1. Diese 123,09 Euro soll ich nun meinem bisherigen Vermieter überweisen! Ist dies korrekt?

  2. Dürfen die Betriebskostennachzahlungen vom 09.04.2010 noch berechnet werden?

  3. Die Kosten für 4 Monate die ich effektiv in der alten Wohnung gewohnt habe sind mit 1419,09 Euro nämlich sehr hoch (1290 Kaution + Nachzahlung von 123,09). Was machen denn dann meine armen ehemaligen Nachbarn die mit dem 3-fachen (also 12 Monate) zu rechnen haben?

  4. Darf die Kaution einfach einbehalten und mit den entstandenen Kosten verrechnet werden?

Ich bin gerade ziemlich hilflos mit der Situation.
Es wäre super wenn mir jemand Auskunft zu dem doch sehr umfassenden Thema geben könnte.

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,
die Kaution sollte spätesten 6 Monate nach Auszug zurück gezahlt sein. Hierzu gibt es Gerichtsurteile.
Leider kann ich wenig zu der Verrechnung sagen, dazu müsste man auf die Abrechnung der Betriebskosten schauen. Sie haben natürlich in den ersten vier Monaten sehr hohe Heizkosten. Zahlen müssen Sie, wenn die Betriebskostenabrechnung für 2009 Ihnen fristgerecht bis zum 31.10.2010 vorlag.Sind denn gar keine Vorauszahlungen gezahlt worden?
Sollte noch Fragen haben melden Sie sich.
Lg

Situation: Im April 2010 bin ich aus meiner Mietwohnung
ausgezogen. Ausgleichsbetrag für das Abrechnungsjahr 2009
wurden mit -439,98 Euro (also Die Betriebkosten Rückzahlung an den Vermieter)
angesetzt.

Vermerk: für 2010 wurde ein Winterdienst engagiert. Kosten:
233,77 €, von denen „kulanterweise“ die Hälfte von meinem
bisherigen Vermieter übernommen wird. Also 116,89 €.

-439,98 €
+116,89 €

-323,09 €

Nun meine Frage: Am 29.03.2011 erhielt ich die
Betriebskostenabrechnung für 2010. Die Abrechnung sieht wie
folgt aus:

Kaution gem §2(9)des Mietvertr. vom 16.09.2004 1290 €

  • Zinsen lt. Sparbuch 31,39 €
  • Betriebskosten-Nachzahl.für 2009 laut
    Abrechnung vom 09.04.2010 -435,80 €
  • Abschlagszahlung vom 06.05.2010 -685,59 €
  • Betriebskostennachzahlung für 2010 -323,09 €

-123,09 €

  1. Diese 123,09 Euro soll ich nun meinem bisherigen Vermieter
    überweisen! Ist dies korrekt?

  2. Dürfen die Betriebskostennachzahlungen vom 09.04.2010 noch
    berechnet werden?

  3. Die Kosten für 4 Monate die ich effektiv in der alten
    Wohnung gewohnt habe sind mit 1419,09 Euro nämlich sehr hoch
    (1290 Kaution + Nachzahlung von 123,09). Was machen denn dann
    meine armen ehemaligen Nachbarn die mit dem 3-fachen (also 12
    Monate) zu rechnen haben?

  4. Darf die Kaution einfach einbehalten und mit den
    entstandenen Kosten verrechnet werden?

Ich bin gerade ziemlich hilflos mit der Situation.
Es wäre super wenn mir jemand Auskunft zu dem doch sehr
umfassenden Thema geben könnte.

Vielen Dank im Voraus.

Die Kaution wird in den §§ 551sowie 566 a BGB geregelt.
Angedacht vom Gesetzgeber steht diese dem VM zur Abdeckung und Sicherung von Kosten zur Beseitigung von evtl. Schäden zur Verfügung.
Weiterhin auch für Kosten aus einer Betriebskostenabrechnung für noch ausstehende Abrechnungszeiträume.

Die Kaution ist nicht angedacht für noch ausstehende Altforderungen wie z.B. aus der BK- Abrechnung von Altzeiträumen.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de

Hallo moon,

Ihre Ausführungen sind für mich nicht schlüssig und
da ich keinen Einblick in Ihre Unterlagen habe,kann ich Ihnen hier keinen geeigneten Rat erteilen.
Setzen Sie sich bitte noch einmal mit dem Exvermieter in Verbindung und klären Sie alles an Hand der Unterlagen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

die informationen sind leider zu unpräzise, um eine qualifizierte antwort zu erteilen. grundsätzlich hat der V bis 31.12.11 die möglichkeit 2010 abzurechen. allerdings kommt es auch noch darauf an, ob der abrechnungsrythmus auch zum 31.12. endet. wie gesagt-zu wenig input.

Hallo,
lassen Sie die Abrechnung von einer sachkundigen Person prüfen. Hier hilft es nicht, wenn Sie Zahlenwirrwarr schaffen. Um Ihnen helfen zu können, müssen die Dokumente, von denen Sie hier sprechen eingesehen werden.

Und ja, eine Kaution kann zunächst zurück gehalten werden.

Viele Grüße
Stefan_1962