Betriebskostenabrechnung

In meiner Nebenkostenabrechnung wurde die Reinigungskraft und auch die Lohnsteuer separat aufgeführt.Ist das ok?

ja

In meiner Nebenkostenabrechnung wurde die Reinigungskraft und
auch die Lohnsteuer separat aufgeführt.Ist das ok?

Danke, für die Antwort.
Mich machen nur die hohen Beträge stutzig. Für die Reinigungskraft wird ein Betrag von 1320,00 € angegeben, durch 8 Mietparteien, ergibt einen Eigenanteil von 75,04 €, laut meinem Vermieter; aber wir haben nur von Berechnungszeitraum von Jan-Mai 2010.
Ich weiß also nicht, wie er den Betrag errechnet hat.
Und Lohnsteuer gibt er mit 453,12 an, durch 8 Parteien ergibt 25,76. Die ganze Abrechnung ist sehr zweifelhaft.

lt. betrkv ja, wenn sie das anwesen reinigte und nicht das auto des vermieters.

In meiner Nebenkostenabrechnung wurde die Reinigungskraft und
auch die Lohnsteuer separat aufgeführt.Ist das ok?

Wenn von den Eigentümern extra für das Haus eine sozialversicherungspflichtige Reinigungskraft eingestellt wurde, ja

In meiner Nebenkostenabrechnung wurde die Reinigungskraft und
auch die Lohnsteuer separat aufgeführt.Ist das ok?

In meiner Nebenkostenabrechnung wurde die Reinigungskraft und
auch die Lohnsteuer separat aufgeführt.Ist das ok?

Hallo Alexandra NRW,

im BGB §27 II Anlage 3 sind die umlegbaren Betriebskosten aufgeführt.
Dazu gehört auf keinen Fall eine Lohnsteuer, denn die gehört nicht zu den Betriebskosten.

Ob die Reinigungskraft unter sonstige Betriebskosten im Mietvertrag festgeschrieben ist, kann ich ohne eine solche Einsichtnahme nicht beurteilen
Üblich ist das auf keinen Fall.
Prüfen Sie diesbezüglich Ihren Mietvertrag.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Alexandra,

Die Lohnsteuer hat in der NKA nichts zu suchen.

  1. Mietvertrag auf Posten Reinigungskraft prüfen
  2. Mit anderen Mietern wg. der Höhe dere Kosten kurzschließen,
  3. Vermieter ffragen, wie sie zu stande kommen,
  4. ggf. schriftlich Winspruch erheben.

Gruß
mary

In meiner Nebenkostenabrechnung wurde die Reinigungskraft und
auch die Lohnsteuer separat aufgeführt.Ist das ok?

Hallo Alexandra,
wenn zu den Nebenkosten lt. Mietvertrag die Reinigung dazu gehört, geht das in Ordnung so. Wobei ich davon ausgehe, dass die Lohnsteuer für die Reinigungskraft gezahlt wurde.
Beste Grüße
Kocki

In meiner Nebenkostenabrechnung wurde die Reinigungskraft und
auch die Lohnsteuer separat aufgeführt.Ist das ok?

Sind im Mietertrag Hausreinigungskosten als umlegbar vereinbart, können die zugehörigen Kosten für Lohnsteuer und (!) Berufsgenossenschaft ebenfalls umgelegt werden.
Tipp Hausmeisterkosten:
Hausmeistervertrag mit Leistungsverzeichnis vorlegen lassen. Beinhaltet das Leistungsverzeichnis Instandhaltungs- und/oder Reparaturarbeiten (z.B. Durchführung von Kleinreparaturen, Austausch defekter Glühbirnen, Leuchtröhren, Klingelschilder und/oder Verwaltungsaufgaben (zu letzten gehören z.B. Beaufsichtigung von Handwerkerarbeiten, Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung, Entgegennahme u. Weiterleitung von Mängelrügen, Entgegennahme von Mieterbeschwerden, Verkauf und Abrechnung von Münzen für Gemeinschaftswaschmaschinen und -trocknern usw) müssen die Hausmeisterkosten angemessen gekürzt werden.
Tipp Heizkostenabrechnung:
Findet dort sich die Position Miete/Wartung Heizkostenverteiler, Wasserzähler, ist die Umlage wegen vorangegangener Fehler des Vermieters vor der Anbringung der Geräte häufig nicht statthaft. Siehe hierzu: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizko…

In meiner Nebenkostenabrechnung wurde die Reinigungskraft und
auch die Lohnsteuer separat aufgeführt.Ist das ok?

Hallo Alexandra,
leider kann ich das nicht beantworten
Lg

In meiner Nebenkostenabrechnung wurde die Reinigungskraft und
auch die Lohnsteuer separat aufgeführt.Ist das ok?

Hallo ja die Kosten gehören alle zur umlagefähigen Position innerhalb der Abrechnung.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de: