Betriebskostenabrechnung

In meiner Bertribkostenabrechnung fand ich immer die Heizkosten zu hoch ich wurde immer vertröstet das alles in Ordnung sei. So nun folgendes im Jahr 2008 zahlte ich die Nebenkosten Nachzahlung auf vorbehalt. Nach tel. Beschwerde wurde die Heizung überprüft mit der mitteilung das alles in Ordnung sei. die NbkA 2009 Nachzahlung zahte ich erst gar nicht und legte Wiederspruch ein. Genauso wie 2010 und 2011. Nun stellte sich heraus das wohl irgendetwas nicht in Ordnung war oder ist. Nun habe ich für das Jahr 2009 bis 2011 eine korrektur bekommen aber nicht für das Jahr 2008. Der Vermieter argumentierte damit das ich kein Einspruch eingelegt hätte und dies jetzt vejährt wäre. Ich sehe das aber anders. Was mein ihr dazu ?

Einmal ist aus 2008 alles verjährt und mit Zahlung ohnehin von dir anerkannt. Auch wenn sich nun wohl bestätigte, dass du 2008 zu viel zahltest, steht das recht, so Unrecht es dir wohl scheint, dennoch nicht an deiner Seite.
In meiner Bertribkostenabrechnung fand ich immer die
Heizkosten zu hoch ich wurde immer vertröstet das alles in
Ordnung sei. So nun folgendes im Jahr 2008 zahlte ich die
Nebenkosten Nachzahlung auf vorbehalt. Nach tel. Beschwerde
wurde die Heizung überprüft mit der mitteilung das alles in
Ordnung sei. die NbkA 2009 Nachzahlung zahte ich erst gar
nicht und legte Wiederspruch ein. Genauso wie 2010 und 2011.
Nun stellte sich heraus das wohl irgendetwas nicht in Ordnung
war oder ist. Nun habe ich für das Jahr 2009 bis 2011 eine
korrektur bekommen aber nicht für das Jahr 2008. Der Vermieter
argumentierte damit das ich kein Einspruch eingelegt hätte und
dies jetzt vejährt wäre. Ich sehe das aber anders. Was mein
ihr dazu ?

Wenn du 2008 eine unberechtigte Zahlung unter Vorbehalt geleistet hast, hast du einen Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung erworben. Der verjährt in 3 Jahren. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, an dem die Zahlung geleistet wurde, also am 31.12.2008. Die Forderung ist daher am 31.12.2011 verjährt. Die Verwaltung hat recht, du hast dich zu lange hinhalten lassen.

Gruß aus Berlin

Hallo piet38,

obwohl Sie für 2008 auf Vorbehalt gezahlt und nur eine telefonischen Beschwerde getätigt haben, wurde ja doch reagiert, die Heizung überprüft und festgestellt, dass alles in Ordnung sei.
Hier kann ich Ihnen nur den Rat geben,sich in die Heizungsfirma zu wenden, um zu erfahren ob die Heizung wirklich damals ok war und sich erst später ein Fehler
bemerkbar machte, oder auch nicht.
Im Zweifelsfall ist das eine Angelegenheit für einen
Fachanwalt, mehr fällt mir dazu nicht ein.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

hallo,
laut deiner Schilderung hast du die BK 2008 unter Vorbehalt bezahlt! Wenn das so ist, dann, bin ich jedenfalls der Meinung, hat der Vermieter Recht, denn BK verjähren nach 3 Jahren. Anders wäre es gewesen, wenn Du Widerspruch eingelegt und unter Vorbehalt gezahlt hättest.

Was anderes kann ich Dir leider nicht mitteilen. Ich hoffe, ich konnte helfen. :smile:

Sorry, Piet,

diese Angaben sind zu ungenau um die Situation beurteilen zu können.
Grundsätzlich hat der Vermieter Recht. Ohne Einspruch kein Anspruch.

Gruß Mary

Hallo,
2008 ist tatsächlich verjährt und wenn man unter „Vorbehalt“ gezahlt hat, so ist das kein Widerspruch. Die heutige Gesetzgebung sagt sogar: gezahlt ist gezahlt und somit anerkannt (Leider).
Alles Andere ist ja nun für 2009-2011 geklärt.

MfG Maximilian

Hallo piet38,
da Du nichts schriftliches in der Hand hast, ist Dein Vermieter leider im Recht, das ist jetzt schon verjährt!!
Dein Vermieter muss Dir die NBKA 2008 bis zum 31.12.2009 23.59 Uhr in den Briefkasten getan haben. Nach der Zustellung hast Du selber 1 Jahr Zeit um Dich schriftlich dagegen zu wehren.
Tust Du das nicht hat er das Recht auf seiner Seite!!
Hättest Du das wie 2009 schriftlich gemacht müßte er das jetzt auch nachrechnen und ggfs. Geld zurück zahlen. So leider nicht.
Für die Zukunft: immer alles schriftlich machen, so hast Du was gegen ihn in der Hand und er kann nicht behaupten davon nichts zu wissen!!
Alles Gute. Hase1

Hallo ab dem Zeitpunkt wo sie in Widerspruch gegangen sind, steht Ihnen 4 Jahre rückwirkend auch die Korrektur zu. Das sollten Sie gegebenenfalls auch mit juristischem Beistand abklären, wenn nachweislich Fehler in der Abrechnung vorliegen. Info-nebenkosten-team

Hallo Piet,
nach insgesamt 3 Jahren, ab Ende des NK-Abrechnungsjahres, laufen alle Fristen aus!!
Meine Vermututung ist, dass neben der telefonischen Beschwerde kein schriftlicher Widerspruch von dir vorliegt!? Somit ist leider aus meiner Sicht nichts mehr zu machen.
Beste Grüße
Kocki