Hallo zusammen,
in den monatlichen Nebenkosten meiner Miete ist bereits ein Anteil für „Kabelfernsehgebühren“ enthalten. Gleichwohl wird jedes Jahr aufs Neue auch ein Anteil „Kabelgebühr“ in den Betriebskosten abgerechnet, in dem augenscheinlich die Gesamtkosten des Anbieters verrechnet werden.
Auf welcher Rechtsgrundlage kann ich meinen Vermieter dazu bringen, Auskunft über die Verrechnung diesbezüglich zu geben?
Ist diese Doppelabrechnung grundsätzlich zulässig?
Besten Dank!