Hallo
Die erste Abrechnung bekommt der Mieter mit dem Umlageschlüssel für Kaltwasser/Abwasser nach Personen (Anteil 470,64 Euro)-
bei den Warmwasserkosten nach Anteil Grund/Anteil Personen.
Im 2 Jahr bzw. für das 2. Jahr bekommt der Mieter in der Abrechnung die Kaltwasser/Abwasserkosten nach qm/Wohnfläche Anteil 1546,97 Euroumgelegt - bei den Warmwasserkosten Personen.
Für das 3. Jahr nur noch qm/Wohnfläche.Wasser/Abwasseranteil 1237,55 EURO
(4 Personen Haushalt/Eltern im 5 Schichtbetrieb arbeitend- kinder werden bei den Großeltern betreut)
Außerdem werden umgelegt Grundsteuer, Treppenhausreinigung, Ungezieferbekämpfung
Im Mietvertrag wurde vereinbart
Betriebskostenvorauszahlung lt. anliegender Aufstellung
Heizkosten
Wasserkosten
Müllabfuhr
Versicherungen
Unter den § 3 des Mietvertrags Miete und Nebenkosten wurde kein weiteres Kreuz gemacht im Bezug auf die nachfolgende Aufstellung der Anlage 3 zu § 27 der II. BV.
Der Vermieter beruft sich auf den Mietvertrag in der Form, dass die o.g. Anlage 3 §27 aufgeführt und er mietvertraglich somit alle Nebenkostenarten umlegen kann. Weiter auf das neue Mietrecht gemäß §556 a BGB wo die Umlage nach qm zwingend vorgegeben ist.
Der Mieter bemängelt regelmäßig die nicht vereinbarten Nebenkosten sowie seit dem 2. Jahr die einseitig geänderte Umlageform und bittet um Einsicht in die Belege in Kopie gegen Kostenerstattung.Da er aus beruflichen Gründen 1. nicht in der Lage während der Bürozeiten des Verwalters Belegeinsicht nehmen zu können.
2. Nicht in der Lage ist die Abrechnung selbst zu prüfen. Die gestiegenen Wasserkosten sind nicht nachvollziehbar.
Vermieter bzw. Hausbetreuung verweist auf den Wohnungseigentumverwalter bezgl. der Belegeinsicht.
Bei den Umlageschlüsseln auf die Teilungserklärung und die Beschlüsse der Gemeinschaft.
Kann dem Mieter (bereits ausgezogen) die Belegeinsicht in Kopie verwehrt werden?
Ist der Vermieter im Recht bezgl. der geänderten Umlageschlüssel?
Wie verhält es sich bei den umgelegten Betriebskosten nach § 27 Anlage 3 der II.BV und der mietvertraglichen Vereinbarung „lt. anliegender Aufstellung“?
Vielen Dank für eure Mühe im Voraus.
Elfi