Betriebskostenabrechnung 2008 - Erdgaskauf 2009

Guten Tag,

folgende Situation:

Jemand ist seit 3 Jahren mit seinem Fingernagelstudio selbstständig und hat jetzt das erste mal eine Betriebskostenabrechnung bekommen.

Laut dieser Abrechnung soll sie 387 € nachzahlen (momentan zahlt sie monatlich 120 € Nebenkosten).

Der größte Posten ist in dem Fall die Heizung.
Es ist eine Kopie der Firma, die die Heizungen abliest, beigeheftet.
Die Gesamtkosten beziehen sich auf zwei Erdgasrechnungen.
Eine im September 2008 und eine im Januar 2009.
Die Betriebskostenabrechnung ist jedoch vom 01.01.2008 - 31.12.2008.

Ist es also rechtens eine Erdgasrechnung vom 21.01.2009 bei der Betriebskostenabrechnung 2008 abzurechnen?
Zählt der Liefer- oder der Rechnungszeitpunkt?
Man weiss nicht wann das Erdgas geliefert wurde, aber vielleicht war es ja im Dezember 2008 und die Rechnung war vom 21.01.2009.

Ist das ok so, oder kann man gegen die Betriebskostenabrechnung vorgehen?

Danke für eure Hilfe,
nuutsch

Moin,
was würdest du sagen, wenn du bei einer anderen Anmietung am 1.1. in der ersten NK-Abrechnung die Gaskosten deines Vormieters auf der Rechnung hättest?
Natürlich kann eine verbrauchsabhängige Rechnung erst NACH dem Abrechnungszeitraum erstellt werden.

vnA

Danke für deine Antwort.

Am 01.09.2008 wurde Gas für 1.362,84 € eingekauft und am 21.01.2009 für 980,25 €.

Es ist dann doch denke ich mal klar, dass Ende 2008 das Gas der Rechnung vom 01.09.2008 verbraucht wurde.
Wieso sollte man also dann einmal das verbrauchte Gas und das neue Gas bezahlen?

Für mich gehört die Januar-Rechnung in die Betriebskostenabrechnung von 2009.

Sehe ich das echt so falsch?

Nachgefragt
Hallo nuutsch,

es soll also ein Gastank befüllt worden sein und aus diesem Gastank wird die Heizung des Hauses betrieben?
Also es handelt sich dabei nicht um eine direkte Gasleitung vom Energieversorger?

Gruß

Joschi

Hallo Joschi2009,

der Betriebskostenabrechnung ist eine Energieabrechnung der FA. Kalorimeta beigefügt.
Das ist die Firma, die die Heizungen abliest.

Bei der Kostenaufstellung sind folgende Kosten aufgelistet:

Brennstoffkosten (Brennstoffart: Erdgas H)

  • Rechnung 01.09.2008 1362,84
  • Rechnung 21.01.2009 980,25
    Summe 2343,09

Weitere Kosten
Miete Messanlage 26,78
Abrechnungsservice 152,08
Summe 178,86

Kosten für Heizung 2521,95

Davon wird dann anteilsmäßig für die m² 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten für die Verbrauchswerte abgerechnet.

Hallo nuutsch,

Für mich gehört die Januar-Rechnung in die
Betriebskostenabrechnung von 2009.

Sehe ich das echt so falsch?

Das wäre für eine Berechnung der Heizkosten nach dem Abflußprinzip der Fall.
Aber ein Vermieter wird aufgrund der umstrittenen Abrechnungsmethode Abflußprinzip für Heizkostenabrechnung dies wohl nicht zur Anwendung bringen.

Zum Nachlesen Link zu einen PDF-Dokument:
http://www.haus-und-grund-leipzig.de/download/publik…

Das würde bedeuten, jetzt mal vorausgesetzt der Vermieter hatte zum Abrechnungsbeginn einen vollen Gastank, er diesen wieder auffüllt um so den Verbrauch für das Kalenderjahr feststellen zu können. Da sollte natürlich eine zeitnahe Auffüllung zum Jahresbeginn stattfinden. Wenn die Rechnung auf den 21.01.09 ausgestellt ist und man davon ausgehen kann, eine solche Rechnung benötigt einen gewissen Vorlauf, so liegt die Vermutung nahe, es wurde zeitnahe zum Jahreswechsel aufgefüllt.

Ungeachtet dessen ist der Vermieter oder sein Beauftragter verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, die auch nachvollziehbar ist. Dies scheint hier nicht gegeben. Daher sollte man den Vermieter um genauere Darlegung bitten. Diese sollte beinhalten, dass der Tank zum Abrechnungsbeginn gefüllt war und die „Endbefüllung“ zeitnahe zum Abrechnungsende erfolgte.

Handelt es sich nicht wie vermutet um einen Gastank, sondern um eine konstante Belieferung über Rohrleitungen, so wird in der Rechnung der Belieferungszeitraum den diese umfasst aufgeführt. Hierzu sollte man sich Einsicht in die Abrechnungsunterlagen gewähren lassen. Das gilt für beide Rechnungen des Gaslieferanten.

Gruß

Joschi

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Diese Abrechnung ist völlig unseriös.
Gegen diese Art sollte man dringend vorgehen.
Gruß Tom

Irgendwelche Substanz noch? So in der Art: Rechtsgrundlage, Art des Vorgehens ?

vnA

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