wir sind im Dezember 2010 in eine Mietwohnung von der Saga in Hamburg eingezogen und haben jetzt unsere erste Betriebskostenabrechnung erhalten.
Abgerechnet wird er Monat Dezember 2010 - soweit OK.
Betriebskosten ist soweit auch verständlich und vergleichbar mit den Kosten unserer alten Wohnung.
Bei der Wärmeversornung hab ich allerdings so meine Bauchschmerzen, denn da haben wir eine Nachzahlung von knapp 60 Euro, was eigentlich nicht sein kann, da wir im Dezember nur hin und wieder zum renovieren da waren.
Bislang haben wir hier auch noch nie geheizt.
Die Kosten für die Wärmeversorgung werden mit einem Schlüßen von 78%Heizkosten und 21%Wassererwärmung aufgeteilt.
Bei den Heizkosten wird aber 100% auf den Grund-Anteil draufgeschlagen und der Verbrauchs-Anteil ist bei 0%. Und das verstehe ich nicht. Ist das so OK?
Die Wassererwärmungskosten wurden aufgeteilt mit 50/50.
Die Saga rechnet pauschal mit 16% für den Dezember,
kann man nicht verlagen, dass die Geräte abgelesen werden? Denn so zahlen wir drauf, obwohl gar kein Verbrauch der Heizkosten in der Wohnung stattgefunden hat.
In der ersten Abrechnung der alten Wohnung (auch bei der Saga) wurde das 50/50 aufgeteilt, und in der neunen werden die Heizkosten zu 100% auf den Grundanteil gezählt, so ist es doch gar nicht möglich den Eigenverbauch zu minimieren.
wieviel Heizkosten hast du denn als Vorauszahlung und wieviel qm. Wenn Ablesegeräte an den Heizkörpern sind muß meiner Meinung auch danach abgerechnet werden. Bei uns waren diese zu hoch angebracht dadurch wurde auf qm abgerechnet.60€ und deine Vorauszahlung können dann die Grundanteile sein. Weiter kann ich dir leider auch nicht helfen. Wie war es denn bei den anderen Mietern?
Hallo, so ganz verstehe ich Deine Angaben nicht. Es ist jedenfalls so, dass eine Abrechnung zu 100% nach Verbrauch nicht zulässig ist. Mindestens 30% und höchstens 50% müssen nach m² abgerechnet werden. Eine Abrechnung zu 100% nach Grundkosten, also nach m², ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa, wenn die Verbrauchswerte nicht oder nur unvollständig ermittelt werden konnten. Falls das bei Euch so gemacht wurde, einfach mal beim Abrechnungsunternehmen nachfragen, warum. Einen Anspruch auf eine Zwischenablesung hat man nicht, hier ist die Aufteilung nach Heizgradtagen zulässig.
Viele Grüße, Susanne
Betriebskostenabrechnung unterliegt der Verordnung für Betriebskosten. Diese können Sie in einer technischen Bibliothek ausleihen und den Überblick bekommen.
Der von Ihnen erwähnte „Schlüssel für Wassererwärmung 78% zu 22%“ ist mir nicht bekannt. Ablesedaten sollten Sie zusammen mit dem Hausmeister bei der Schlüsselübergabe notieren und diese müssen auch im Übergabeprotokoll stehen. Auch in der Abrechnung für Dez. 2010 sowohl die einzelnen Zählerstände, als auch deren Summe in einer Tabelle stehen. Ihr Verbrauch für Dez. 2010 könnte von modernen Funkzähler ohne persönliches Erscheinen der Firma abgelesen werden oder von Sachbearbeiter als „Standart-Verteilungswert für Monat Dezember“ angenommen werden. Im letzten Fall sollten Sie darüber kümmern und an 31.Dez. 2010 selbst die Zählerstände notieren und dem Vermieter mitteilen.
Auf jeden Fall ist zunächst alle Fragen an die Abrechnungsperson zu richten.
komm da mit ihren Zahlen auch nicht ganz klar.
Sie zahlen 200% Heizkosten?
78%+21% = 99% wo ist das letzte % geblieben ?
Haben sie überhaupt Heizkostenverteiler oder Wärmezähler in der Wohnung ?
Das sie eine Nachzahlung für Dezember haben ist klar, da Ihre Heizkostenvorrauszahlung 1/12(8,33%) entspricht, der Monat Dezember aber 16% des Jahresverbrauchs ausmacht(statistisch; im Juli, wäre es genau andersrum.
Bei Versunsterrörchen, können sie den Verbrauch so dicht am Ende des Abrechnungszeitraum nicht mit einer Zwischenablesung erfassen, vielleicht ist das der Grund dafür, das alles so komisch aussieht und nicht nach wirklichem Verbrauch abgerechnet wurde.