Hallo.
Dürfen die Betriebskosten lt. Gesetzgeber kaufmännisch, also je Monat mit 30 Tagen somit 360 Tage/Jahr, abgerechnet werden, oder müssen für die Ermittlung der Personentage die korrekten Tage je Monat herangezogen werden?
Gruß
Christian
Hallo.
Dürfen die Betriebskosten lt. Gesetzgeber kaufmännisch, also je Monat mit 30 Tagen somit 360 Tage/Jahr, abgerechnet werden, oder müssen für die Ermittlung der Personentage die korrekten Tage je Monat herangezogen werden?
Gruß
Christian
Hallo.
Dürfen die Betriebskosten lt. Gesetzgeber kaufmännisch, also
je Monat mit 30 Tagen somit 360 Tage/Jahr, abgerechnet werden,
oder müssen für die Ermittlung der Personentage die korrekten
Tage je Monat herangezogen werden?Gruß
Hall0 Christian,
es muss eine tagegenau Abrechnung vorgelegt werden. Der Grund ist weniger in den 30 Tagen pro Monat zu sehen wie in der Tatsache, dass ein Umzug während des Jahres dann höhere oder geringere Kosten bei den „festen Kosten“ in der Heizkostenabrechnung aber auch bei anderen nach Tagen und Wohnflächen berechneten Kosten verursacht.
Es ist und bleibt ein Unterschied, wenn jemand am 28.02. auszieht, ob er er 58/365 Anteile tragen soll oder 60/360. Es ist aber nicht erlaubt höhere Kosten zu verlangen und zu berechnen, wie für einen Abrechnungszeitraum anfallen.
Gruss Günter
OWT: Danke mit *Stern*
Danke
Hallo,
meine persönliche Meinung dazu : Eine 100%-ige Gerechtigkeit in der Aufteilung der Nebenkosten auf die Mieter ist eine Utopie. Es gehört zur allgemeinen Lebenserfahrung, das man eine gewisses Maß an „Ungerechtigkeit“ auch mal hinnehmen muss.
Würde einer unserer Mieter auf einer derart taggenauen Berechnung bestehen, dann würde ich den bitten, die Berechnung der Differenz doch selber zu machen, dann die drei Euro vierundfünfzig bar in die Hand drücken.
Müsste der Mieter bei taggenauer Berechnung drei Euro mehr zahlen, würde er überhaupt nicht auf die Idee kommen, das gegenüber seinem Vermieter zu adressieren und darauf hinzuweisen, er wolle sich nicht auf Kosten seiner Mit-Mieter „bereichern“.
es muss eine tagegenau Abrechnung vorgelegt werden. Der Grund
ist weniger in den 30 Tagen pro Monat zu sehen wie in der
Tatsache, dass ein Umzug während des Jahres dann höhere oder
geringere Kosten bei den „festen Kosten“ in der
Heizkostenabrechnung aber auch bei anderen nach Tagen und
Wohnflächen berechneten Kosten verursacht.Es ist und bleibt ein Unterschied, wenn jemand am 28.02.
auszieht, ob er er 58/365 Anteile tragen soll oder 60/360.
Korrekterweise : 59/365 (31 Januartage plus 28 Februartage) gegenüber 60/360 Anteilen macht eine Differenz von 3% . Drei Prozent von zwei Monatsabschlägen. Und diese Differenz steckt der Vermieter sich schließlich nicht in die eigene Tasche.
Gruß
Karl
Hallo,
meine persönliche Meinung dazu : Eine 100%-ige Gerechtigkeit
in der Aufteilung der Nebenkosten auf die Mieter ist eine
Utopie. Es gehört zur allgemeinen Lebenserfahrung, das man
eine gewisses Maß an „Ungerechtigkeit“ auch mal hinnehmen
muss.
Nein, das ist eben nicht so. Niemand hat vorsätzlich - nichts anderes ist die falsche Berechnung - somit auch eien faslche Abrechnung - als Ungerechtigkeit im Rahmen allgemeiner Lebenserfahrung hinzunehmen.
Würde einer unserer Mieter auf einer derart taggenauen
Berechnung bestehen, dann würde ich den bitten, die Berechnung
der Differenz doch selber zu machen, dann die drei Euro
vierundfünfzig bar in die Hand drücken.
Müsste der Mieter bei taggenauer Berechnung drei Euro mehr
zahlen, würde er überhaupt nicht auf die Idee kommen, das
gegenüber seinem Vermieter zu adressieren und darauf
hinzuweisen, er wolle sich nicht auf Kosten seiner Mit-Mieter
„bereichern“.
Hat hier jemand behauptet, dass sich jemand bereichert ? Nein, es wurden die Hintergründe und Ursachen aufgeführt. Ich berate nun Vermieter und Mieter. Meine Mandanten - auf VM-Seite - kommen mir nicht mit „das ist eben so“. Und Mieter, die einige Cent zu bekommen haben, werden auch hingewiesen, dass sich der Aufwand schon alleine durch das Porto nicht lohnt.
Dieses Abwägen ist aber eine Sache, die nach der Klärung kommt. Und vor der Klärung steht einzig und allein die rechtliche Problematik.
es muss eine tagegenau Abrechnung vorgelegt werden. Der Grund
ist weniger in den 30 Tagen pro Monat zu sehen wie in der
Tatsache, dass ein Umzug während des Jahres dann höhere oder
geringere Kosten bei den „festen Kosten“ in der
Heizkostenabrechnung aber auch bei anderen nach Tagen und
Wohnflächen berechneten Kosten verursacht.Es ist und bleibt ein Unterschied, wenn jemand am 28.02.
auszieht, ob er er 58/365 Anteile tragen soll oder 60/360.Korrekterweise : 59/365 (31 Januartage plus 28 Februartage)
gegenüber 60/360 Anteilen macht eine Differenz von 3% . Drei
Prozent von zwei Monatsabschlägen. Und diese Differenz steckt
der Vermieter sich schließlich nicht in die eigene Tasche.
Gruß
Da der VM nach Recht und Gestez abzurechnen hat und es auch nicht nachvollziehbar ist, weshalb ein Mieter einem anderen Mieter - und sei es nur ein Cent - dessen Kosten tragen soll. Ob er dann verzichtet ist doch ein völlig anderes Thema.
Nur eines, wer eine korrekte Abrechnung als Krümel-Kram bezeichnet, dem würde ich als Berater und als Mieter auf die Finger schauen. Erst in den letzten Tagen habe ich die Entscheidung getroffen, dass ein Vermieter bei uns nicht mehr Rechtsauskünfte erhält und sich eine anderen Beratung suchen soll. Verträge geht man ein, wenn man sie halten will. Sonst sollte man es lassen.
Gruss Günter
Hallo Günter,
meine Kritik richtete sich nicht dagegen, dass du aufgezeigt hattest, was die rechtliche Lage ist. Natürlich hat man ein Recht auf die, kann auf der bestehen. Ich will auch nicht den Wert von Recht und Gesetz herunterspielen. Auch lasse ich mich als Nicht-Jurist gerne hier beraten und bin dafür absolut offen.
Meine Kritik ist vielmehr eine allgemeine Rechts-Schelte an diesem Beispiel: Auch dieser Fall ist ein typisch „deutsch“, wie unsere Gesetze mittels einem Wust an Regelwerk versuchen, dadurch auch das letzte Krümel an Gerechtigkeit herbeizuführen (siehe auch, wie wir hinsichtlich des Umfangs unserer Steuergesetze mit weitem Abstand Weltmeister sind).
Gruß
Karl
Nur eines, wer eine korrekte Abrechnung als Krümel-Kram
bezeichnet, dem würde ich als Berater und als Mieter auf die
Finger schauen.
P.S.: Ich mache seit Jahren die Berechnung für unsere Mieter selbst, nach bestem Wissen und mit gesundem Menschenverstand, ohne das ich meinen persönlichen Zeitwand überhaupt in Rechnung stelle. Ist letzteres nicht generös ?
Krümel-Kram ist wohl nicht die richtige Bezeichnung, wenn man bedenkt, dass dadurch die eine Haushälfte knapp 240,00 EUR mehr aufgebrummt bekommt.
Gruß
Christian
Hallo Christian,
240 Euro sind wirklich kein Krümel-Kram. Jedoch ist für mir nicht nachvollziehbar, wie durch die beiden Berechnungs-Modi (Monat zu 30 Tagen vs. Monate taggenau) eine solche Differenz zustande kommen soll.
Gruß
Karl
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Hallo Karl,
recht einfach, die eine Haushälfte hat 5 Wohnungen mit 7 Personen belegt, die andere 7 Wohnungen mit 16 Personen und da die Umlage zu 50% personenbezogen aufgeteilt ist, kommt alleine bei den Müllkosten in Höhe von 7.152,00 EUR eine Menge zusammen, speziell wenn in der ersten Jahreshälte 2004 noch eine Familie mit 7 Personen im 7er-Haus wohnte und die 8. Wohnung auch vermietet war.
Die ganze Abrechnung stinkt zum Himmel und stimmt hinten und vorne nicht und da ich mir jetzt nicht mehr sicher war, ob kfm. Monate auch für Betriebskostenabrechnungen verwendet werden dürfen, habe ich für den Einwand auch das gleich geprüft.
Gruß
Christian
Hallo Karl,
recht einfach, die eine Haushälfte hat 5 Wohnungen mit 7
Personen belegt, die andere 7 Wohnungen mit 16 Personen und da
die Umlage zu 50% personenbezogen aufgeteilt ist, kommt
alleine bei den Müllkosten in Höhe von 7.152,00 EUR eine Menge
zusammen, speziell wenn in der ersten Jahreshälte 2004 noch
eine Familie mit 7 Personen im 7er-Haus wohnte und die 8.
Wohnung auch vermietet war.
Die ganze Abrechnung stinkt zum Himmel und stimmt hinten und
vorne nicht und da ich mir jetzt nicht mehr sicher war, ob
kfm. Monate auch für Betriebskostenabrechnungen verwendet
werden dürfen, habe ich für den Einwand auch das gleich
geprüft.Gruß
Hallo Christian,
dann wäre es doch einfacher, wenn die beiden Einheiten zusamengenommen werden und es wird durch Personen abgerechnet. Mir ist nun die Erklärung der 50 % nicht schlüssig, die personenbezogen abgerechnet werden. Hast Du Fax ? Bitte aber nur Kontakt über meine eMail. Bitte keine Anhänge ohne Klärung.
Gruss Günter
Laut Mietvertrag 50/50
Hallo Günter,
laut Mietvertrag wird pauschal 50/50 abgerechnet, also 50% auf Wfl. und 50% Person.
Vollkommen zusammenlegen geht ja auch wieder nicht, da die Haushälften jeweils einen eigenen Stromzähler und eigenen Wasseranschluss besitzen.
Ich habe hier nur anhand der mir bekannten Zahlen mal durchgerechnet und eine ältere Dame im Haus würde sich durch eine korrekte Abrechnung wohl 25 bis 30 EUR sparen (ist ja bei den Renten auch nicht ohne) und bei einem älteren Ehepaar wären es schon 50,00 EUR.
Für das Jahr 2005 würde sich die Differenz noch weiter erhöhen, da wie schon erwähnt, das halbe Haus leer steht.
Faxen wird auch nicht viel bringen, da die genaue Belegung nur dem Vermieter bekannt ist (und wohl nicht einmal dem genau) und die Abrechnung ja so oder so falsch (nach 360 Tagen und Mittelwert Personen) ist.
Ich kann die heute Nachmittag einmal scannen und als PDF an Dich mailen.
Schönen Sonntag Vormittag erst einmal,
Gruß
Christian
Hallo,
laut Mietvertrag wird pauschal 50/50 abgerechnet, also 50% auf
Wfl. und 50% Person.
Vollkommen zusammenlegen geht ja auch wieder nicht, da die
Haushälften jeweils einen eigenen Stromzähler und eigenen
Wasseranschluss besitzen.
Weshalb nicht ? Wenn nach Personenzahl abgerechnet würde, spielt es letztlich keine Rolle. Nun wurde wahrscheinlich ja der Wasserverbrauch udn der Stromverbrauch auch jeweils zu 100 % dem jeweíligen Gebäude zugeordnet und dann aufgeteilt. Hier kann und darf nach der BV auch nicht nach 50/50 abgerechnet werden. Wenn man aber die Kosten für beide Gebäude teilen kann ( jeweils zuordnen kann ) ist es doch jederzeit möglich auch die Müllgebühren zuzuordnen. Die Abrechnungen auf dieser Basis sind aus meiner Sicht nicht nur grob unbillig sondern unzulässig.
Ich habe hier nur anhand der mir bekannten Zahlen mal
durchgerechnet und eine ältere Dame im Haus würde sich durch
eine korrekte Abrechnung wohl 25 bis 30 EUR sparen (ist ja bei
den Renten auch nicht ohne) und bei einem älteren Ehepaar
wären es schon 50,00 EUR.
Für das Jahr 2005 würde sich die Differenz noch weiter
erhöhen, da wie schon erwähnt, das halbe Haus leer steht.
Eben, hier wird offenbar versucht, den Anteil des Vermieters für Leeraum auf die anderen Mieter abzuwälzen. Dies ist verboten.
Faxen wird auch nicht viel bringen, da die genaue Belegung nur
dem Vermieter bekannt ist (und wohl nicht einmal dem genau)
und die Abrechnung ja so oder so falsch (nach 360 Tagen und
Mittelwert Personen) ist.
Ich kann die heute Nachmittag einmal scannen und als PDF an
Dich mailen.
Mail mal, bitte aber über Virenprüfung versenden. Der VM muss, wenn er nach Personen abrechnet, jeden Monat eine Konztrollliste führen und angeben können, wer und wieviel Personen wo wohnen.
Gruss Günter