In einem Mehrfamilienhaus nutzen einige Parteien die Wohnung als Büroraum. In einem Büro fällt idR mehr Papierabfall, dafür weniger Bioabfall an, als in einer zum Wohnen genutzten Wohnung.
Muss solch eine Unterscheidung in einer Betriebskostenabrechnung stattfinden? Wenn ja, wie wird so etwas geregelt? Oder kann die gesamte Abfallentsorgung zu gleichen Teilen auf die Parteien aufgeteilt werden?
(Mietvertrag gibt keinen Aufschluss darüber)
Hallo!
darüber gibt es sogar höchstrichterliche Urteile.
Vermieter darf es so machen wie er möchte (und es praktikabel ist).
Üblich nimmt er einen sog. „Vorwegabzug“ vor ,in dem er die Gewerbeflächen aus der Gesamtfläche des Hauses rausrechnet.
Aber er muss es nicht.
Dem Mieter steht es aber frei zu belegen (ja, der Mieter muss es beweisen !) das die Abrechnung für ihn grob nachteilig ist. Dann kann die Abrechnung gerügt und eine andere Kostenverteilmethode verlangt werden.
Info.
MfG
duck313
Wobei Papier und grüner Punkt häufig eh kostenlos abgeholt werden.
Hin zu kommt, dass je nach Kommune Gewerbeabfall separat läuft und die Tonnen nicht vom Vermieter gestellt werden dürfen, sondern jeder Gewerbe betreibender diese selber anmelden muss. Wie es beim Fragesteller genau aussieht müsste deiner selber in Erfahrung bringen. Bei einzelnen kleinen Büros in der Wohnung werden vermutlich keine höheren Kosten anfallen, denn die Tonne wird jeden Montag abgeholt egal wie voll.