Hallo,
meine Heizung & mein Warmwasserzähler wurden am 20.03.2012 abgelesen. Im Vorjahr am 31.05.2011.
Nun hat mein VM mir die Nebenkostenabrechnung über den Zeitraum vom 01.06.2011 bis 31.12.2011 geschickt (natürlich mit einer heftigen Nachzahlung).
Ist das legal?
Hallo Otto,
siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
besonders letzter Satz.
Also: nein.
Gruß
Mary
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Mary.
Leider ist dieses §-chinesisch für mich genau so unverständlich wie für meinen VM.
Nach meinem Rechtsverständnis war mir schon klar, das diese Abrechnung nicht ganz koscher ist. Schließlich wurde erst am 20.03.12 abgelesen & meine Abschlagszahlungen vom 01.01.12 - 31.03.12 nicht in der Abrechnung berücksichtigt.
Gibt es vlt. einen Referenzfall mit dem ich meinen VM & die Abrechnungsfirma (ista) davon überzeugen kann, die Abrechnung nochmal neu zu machen, mit einem zeitnahen Abrechnungstermin (z.B. 31.03.12)?
Digitale Zähler werden erst im September eingebaut. Dann ist eine zeitnahe Abrechnung ja jeder Zeit möglich.
Ich habe auch Verständnis dafür, das mein VM den Abrechnungstermin auf den 31.12. des Jahres ändern will & habe schon versucht ihm klar zu machen, das dies nicht rückwirkend erfolgen kann, sondern frühestens zum 31.12.2012. Leider ohne Erfolg.
Über weiter Hinweise wäre ich sehr dankbar.
P.S.:
Ich möchte es mir mit meinem VM nicht verderben & einen Rechtstreit vermeiden. Ich möchte nur höflich, anber bestimmt darauf hinweisen, das alles gerecht ablaufen sollte. Ich denke, in diesem Fall bin ich mit meiner Forderung nach einer Neuabrechnung im Recht.
Hallo Otto N,
da stimmt was nicht!
Die verbrauchten Werteaufnahmen müssen zu der Abrechnung stimmig sein.
Am Besten mit dem Vermieter reden und klären lassen.
Dies vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber vom Vermieter verlangt, das die Abrechnung sich mehr an die Verbrauchskosten orientiert.
Sicherheitshalber schriftlich begründet widersprechen und per Bote dem Vermieter zustellen lassen.
Die anderen NK-Kosten wenn sie denn korrekt sind, müssen aber bei Nachforderungen dieser anderen NK-Kosten an den Vermieter bezahlt werden. Dies ist unabhängig vom Widerspruch, da dieser nur die Wasser- und Heizkosten betrifft.
Der Vermieter kann einen neuen Zeitpunkt für die Ablesung festlegen, wenn es z.B. aufgrund der abrechnenden Versorgungsfirma notwendig ist.
Beste Grüße
Kocki
Hallo Kocki,
vielen dank für deine Antwort.
Du triffst den Nagel auf den Kopf.
Die verbrauchten Werteaufnahmen müssen zu der Abrechnung stimmig sein.
In meinem Fall ist dies nicht so. Die Abrechnung wurde ja rückdatiert & nun soll ich doppelt für das erste Quartal 2012 zahlen.
Gibt es irgenwo ein Urteil, das ich meinem VM & der Abrechnungsfirma vorlegen kann, damit meine Abschlagszahlunmgen für das erste Quartal 2012 mit in der Abrechnung berücksichtigt werden müssen?
Wäre es legitim, wenn ich meinem VM erst eimal die eingeforderte Grundstücksteuer zahle & mit der Restforderung warte, bis mein VM am 31.12.12 den Zählerstand neu ablesen läßt & erneut abgerechnet wird?
Ich wäre auch bereit, den Nebenkostenabschlag bis zum Ende des Jahres zu erhöhen.
Mal sehen, was dann dabei heraus kommt.
thx
Otto N.
Hallo,
die Abrechnung vom 1.6. - 31.12.11 macht für mich keinen Sinn, es sei den Du bist erst zum 1.6.11 in die Wohnung gezogen!!
Meintest Du evtl. vom 1.6.11 - 31.12.12 die Abrechnung?? Die wäre nicht legal!!
Ein Abrechnungsjahr geht immer vom 1.1. - 31.12. über eine Zeitspanne von 365 Tagen.
Im Voraus darf ein VM keine „Nachzahlung“ verlangen.
Und schau Dir die Abrechnung genau an. Es dürfen keine Handwerkerrechnungen für Reparaturen etc. dabei sein.
Und auch wenn ISTA / TEchem und Co. bei Dir ablesen heißt es nicht das die Abrechnung richtig ist, denn die können nur das angeben, was der Vermieter ihnen aufgibt. Macht der VM Fehler, sind die logischerweise auch in der Abrechnung die Du erhälst!!
Alles Gute, Hase1
Hallo Hase1,
danke für die Antwort & die Tips.
Ich wohne schon länger in diesem Haus & früher wurde immer vom 01.06 - 31.05 eines jeden Jahren abgerechenet (365 Tage), da gab es nie Probleme.
Dann wurde das Haus verkauft & der neue Besitzer möchte nun den Arbechnungszeitraum auf den 01.01. - 31.12. eines jeden Jahres verschieben (macht ja auch Sinn).
Der Zeitraum dieser Abrechnung ist deshalb vom 01.06.2011 - 31.12.2011.
Abgelesen wurde dann am 20.03.2012.
Ich habe schon versuch, meinem VM zu erklären, das er die Abrechnung nicht rückwirkend umstellen kann sondern frühestens zum 31.12.12.
Leider ist er da anderer Meinung.
Mein Vermieter meinte außerdem, das er die Ista angewiesen hätte, schon zum Jahreswechsel 2011/12 abzulesen.
Diese hätten aber dann erst am 20.03.12 abgelesen & den Zeitraum dann eben wie mit meinem VM abgesprochen berechnet.
Ist das für dich jetzt sinnig?
Wenn du schon die Kosten für Reperaturen ansprichst:
Darf ein VM die Kosten für einen Hausmeister (auf 400€-Basis) auf die Mieter umlegen?
Noch steht nichts davon in der Abrechnung, aber so wie ich meinen VM kenne, kann es nicht mehr lange dauern, bis dieser Posten in der Abrechnung erscheint.
Außerdem wurde die Grundsteuer B gesondert von der Ista-Abrechnung dazu addiert, jedoch ohne den Verteilungsschlüssel und Steuerbescheid.
Ich muß allso meinem VM blind vertrauen, das er die Grundsteuer richtig verteilt hat.
Muß ich das hinnehmen?
Würde mich freuen, wenn du dich dazu nochmal äußern würdest.
LG
Otto N.
Hallo Otto N.,
also blind vertrauen würde ich aus Erfahrung keinem VM mehr!! Falls Du Dich mit den anderen Mietern gut verstehst, dann frag doch mal ob ihr die NK Abrechnungen vergleichen könnt. Stehen da die gleichen Verteilerschlüssel drin und die gleichen Summen wie bei Dir ist das i.O., ansonsten würde ich darum bitten Einsicht in die Unterlagen zu erhalten. Darauf hast Du ein Anrecht. Meist sind die VM dann angepisst, also überleg Dir das gut ob Du das willst. Ich würde erst mal mit den anderen Mietern Kontakt aufnehmen und erst bei Ungereimtheiten weiterschauen.
Der Hausmeister darf nur für die Stunden, die er wirklich für dieses Haus etwas gemacht hat (dafür muss er auch als 400-Euro-Kraft einen Stundenzettel schreiben) auch in die NK Abrechnung einfließen. Pauschal 400 pro Monat würde ich nie glauben!!
Aber ein Anrecht hat der VM darauf.
Das mit der Grundsteuer, da muss ein Verteilerschlüssel für jeden ersichtlich sein. Rechne Dir das mal mit Qm und mit Wohneinheiten selber aus und frag beim VM nach wie hoch die Grundsteuer ist, dann hast Du den Verteilerschlüssel. Wenn Du bei diesen beiden Sachen nicht auf die Summe kommst muss der VM das noch mal schriftlich geben wie die Aufteilung ist.Bis dann,Hase1
Hallo Hase1,
ich möchte dir und allen andneren die an dieser Diskusion teilgenommen haben nocheinmal danken.
Gott sei Dank verstehe ich mich mit allen Mietern in diesem Haus recht gut & wir haben mit unserem VM eine Aussprache über die Nebenkostenabrechnung vereinbart.
Es gibt genügend Argumente die Abrechnung erneut zu berechnen, mit Berücksichtigung des Ablesedatums vom 20.03.12 & aller Verbrauchsdaten bis zu diesem Zeitpunkt.
Niemand will den anderen vor den Kadi ziehen.
Ich hoffe sehr, das unser VM einlenkt und die Umstellung der Nebenkostenabrechnung zum 31.12.12 dann auch so funktioniert, wie sich das mein VM vorstellt.
P.S.:
Wir brauchen keine keine Hausbesitzer,
denn die Häuser gehöreren uns!
KEINE MACHT FÜR NIEMAND!
Hallo eine Ablesung sollte möglichst jährlich zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden. Erst recht wenn, es zu einem Mieterwechsel kommt. Sonst gehen die Verbräuche zulasten der, die vielleicht nicht mehr in der Wohnung wohnen. Wenn es zu solchen Zeitdifferenzen kommt muss der Vermieter das schon erklären. Parallel sollte man aber immer selbstständig zum Jahresende die Werte ablesen, um die Abrechnung besser prüfen zu können. Ihr Info-Nebenkosten-Team