Betriebskostenabrechnung Abrechnungszeitraum 01.12.07-30.11.08

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe Heute eine Betriebskostenabrechnung per
Einschreiben von meinem alten Vermieter erhalten…nun
habe ich oftmals im Internet gelesen,dass der Vermieter
keinen Anspruch mehr hat auf eine Nachzahlung,wenn das
Datum des Abrechnungszeitraums über 12 Monate
zurückliegt. Doch ich bin verwirrt, auf meiner Abrechnung
steht der Abrechnungszeitraum 01.12.07 - 30.11.08, also
hätte der alte Vermieter mir doch die Abrechnung vor dem
30.11.09 zukommen lassen müssen oder nicht??? Kann mir
das jemand beantworten? Ich blick das nämlich nicht ganz.
Es war ein sehr angespanntes Mietverhältnis und mir kommt
es so vor als wenn das Absicht von meinem alten Vermieter
ist, um mir Weihnachten zu versauen. Mit unter anderen
haben wir das Mietverhältnis schon zum 07.11.08 fristlos
gekündigt,wegen unserer Wohnumstände, und am 10.11.08
hatte der alte Vermieter bereits die Schlüssel zu unserer
Wohnung…aber ich mein das ist ja auch egal. Aber er hat
doch trotz alle dem keinen Anspruch mehr auf eine
Nachzahlung oder irre ich mich da?! Ich freue mich schon
auf eure Antworten^^ hoffe ich muss nicht allzu lange
warten bin voll aufgeregt deswegen. Na dann schon mal
vielen vielen dank für eure Mühen MFG Mia

zunächst endet das mietverhältnis mit ausspruch einer nicht unverzüglich zurück gewiesenen kündigung am tage des besitzübergangs, also in deinem falle wohl an dem tag, an jenem der vermieter in besitz der schlüssel kam.
bevor weiter kommentiert werden kann, kommt es darauf an, wie die in dem abzurechnenden anwesen übeliche abrechnungsperiode veranlagt ist. hast du bisher abrechnungen immer zum stichtag 30.11.08 empfangen, ist der vermieter in diesem falle mit ansprüchen ausgeschlossen. läuft die abrechnungsperiode zum 31.12.09, ist der vermieter nur mit ansprüchen aus 2007 ausgeschlossen und du solltest ihn auffordern die abrechnung auf das gesetzliche maß vom 1.1.08-10.11.08 zu ändern. die abrechnung solltest du auf formelle wirksamkeit prüfen, unbedingt einsichtnahme in die abrechnungsunterlagen nehmen und deine einwendungen bis 15.12.2010 konkret vorbringen, denn dann endet deine einspruchsfrist und wenn diese ohne einwendungen verstreicht, bist du wiederrum zur zahlung verpflichtet, egal ob die abrechnung richtig oder falsch war. schlauer und etwas unfair geht es so, dass du mit einwurfeinschreiben mitteilst, die abrechnung wird wegen abrechnungsfehlern und wegen formeller unwirksamkeit zurück gewiesen und eine neuerstellung gefordert.

Hallo, es ist richtig - bei einem Abrechnungszeitraum bis zum 30.11.2008 hätte der Vermieter die Abrechnung bis zum 30.11.2009 zugestellt haben müssen. Wenn er dies versäumt hat, hat er keinen Anspruch mehr darauf eine Nachzahlung zu bekommen. Steht auch im BGB unter Mietrecht.

Hallo,
du hast Recht die Betriebskostenabrechnung ist verjährt und du musst keine Nachzahlung leisten.
Du solltest ihm dies aber schriftlich mitteilen. Auch wenn er dann versucht das einzuklagen er wird kein Recht bekommen. Die Abrechnung hätte bis zum 30.11. bei dir sein müssen…

Hoffe ich konnte helfen.

Lg Heike

Hallo Mia,

ja die Abrechnung hätte bis zum 30.11.2009 erfolgen müssen. Der Vermeiter hat keine Ansprüche mehr auf Nachforderungen…sollte es ein Guthaben sein, dann hast Du aber den Anspruch darauf…auch noch nach dem 30.11.09.
Gruss

Hallo Mia,

die gesetzliche Frist wurde verwirkt und Nachzahlungen müssen nicht mehr geleistet werden, Guthaben jedoch bleiben bestehen und müssen vom Vermieter ausgezahlt werden.

Viele Grüße und ein gesundes neues Jahr
Paul Treubrodt