Betriebskostenabrechnung alter/ neuer Vermieter

Hallo,
ich habe ein paar Fragen zur Betriebskostenabrechnung ganz allgemein.

Rechtlich ist es doch so, dass ein Mieter einer Wohnung die Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2008 bis spätestens 31.12.2009 zugestellt bekommen muss. Richtig?

Wenn jetzt der Mieter im besagten Kalenderjahr 2008 zum 31.07.08 aus der Wohnung ausgezogen ist, muss der alte Vermieter die Betriebskostenabrechung für die ersten 7 Kalendermonate dem Mieter an die neue Adresse nachschicken? (Dem Vermieter liegt diese Anschrift vor und auch die Betriebskostenabrechung für 2007 ist Ende 2008 vom alten Vemieter nachgeschickt worden.)
Was ist, wenn die Betriebskostenabrechung für die besagten 7 Monate nicht zugeschickt wird? Welche Rechte hat der ehemalige Mieter?

Was bedeutet es grundsätzlich für den Mieter, auch eines laufenden Mietverhältnisse, wenn eine Betrriebskostenabrechung nicht fristgerecht oder garnicht zugeschickt wird?

Kann der Vermieter im Zweifel agumentieren, dass er sie abgeschickt hat und, dass sie dann nicht angekommen ist, o. Ä. ?

Danke euch.

Hallo,

siehe mal in der Lasche oben rechts - FAQ -
(frequently asks questions)
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vlg MC

Beantwortet meine Frage eigentlich nicht.
Der Vermieter kann keine Forderungen mehr stellen, das weiß ich. Was ist aber mit meinen Rechten als Mieter? Beispielsweise, wenn eine Rückzahlung fällig wäre?

Hallo Tamtam,

Der Vermieter kann keine Forderungen mehr stellen, das weiß
ich. Was ist aber mit meinen Rechten als Mieter?
Beispielsweise, wenn eine Rückzahlung fällig wäre?

Der ehemalige Vermieter ist natürlich auch nach den 12 Monaten immer noch in der Pflicht eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Diese kann der ehemalige Mieter einfordern. Nachzahlungen aus solchen Abrechnungen kann der Vermieter dann zwar nicht mehr fordern, Guthaben muß er jedoch selbstverständlich auszahlen.

Gruß

Joschi