Hallo,
man nehme an, dass im Kalenderjahr 2010 Wohngeld bezogen wird, weil entsprechend Anspruch besteht.
Die Betriebskostenabrechnung des Vermieters für 2010 flattert erst Ende 2011 ins Haus. Hierbei können ja theoretisch zwei Optionen entstehen:
- Es müssen Betriebskosten für 2010 nachgezahlt werden --> Erhöht sich rückwirkend der Wohngeldanspruch? (höhere Miete, höheres Wohngeld)
- Es werden Betriebskosten zurückerstattet --> Verringert sich rückwirkend der Wohngeldanspruch und es muss etwas zurückgezahlt werden -theorwetisch-? (weniger Miete, weniger Wohngeld)
Oder isses quasi egal, weil bei der Wohngeldberechung nur die Kaltmiete berücksichtigt wird?!
Oder wie?
Danke!