Betriebskostenabrechnung Auswirkung auf Wohngeld?

Hallo,

man nehme an, dass im Kalenderjahr 2010 Wohngeld bezogen wird, weil entsprechend Anspruch besteht.
Die Betriebskostenabrechnung des Vermieters für 2010 flattert erst Ende 2011 ins Haus. Hierbei können ja theoretisch zwei Optionen entstehen:

  1. Es müssen Betriebskosten für 2010 nachgezahlt werden --> Erhöht sich rückwirkend der Wohngeldanspruch? (höhere Miete, höheres Wohngeld)
  2. Es werden Betriebskosten zurückerstattet --> Verringert sich rückwirkend der Wohngeldanspruch und es muss etwas zurückgezahlt werden -theorwetisch-? (weniger Miete, weniger Wohngeld)

Oder isses quasi egal, weil bei der Wohngeldberechung nur die Kaltmiete berücksichtigt wird?!
Oder wie?

Danke!

Hallo,

Das ist nicht so einfach und allgemein zu beantworten, da hierzu erst mal bekannt sein müßte, welche Kostenpunkte bezüglich KM / NK ( ggf. HK ) da überhaupt in die Wohngeldberechnung mit einbezogen werden würden.

Mit fiktiv vorbereiteten Situationsstellungen könnten sehr wahrscheinlich die besten Infos beim SB an der zuständigen Wohngeldstelle erfragt werden.
Wenn möglich, könnten bereits vorhandene Nebenkostenabrechnungen der WHG mit zum Gespräch genommen werden, da sich darin eventuelle Nachforderungen / Rückerstattungen des Vermieters aus verschiedenen Kostenpunkten zusammensetzen können.

mfg

nutzlos