Betriebskostenabrechnung bei ALG2

Hallo
Jetzt wollen die von mir die Betriebskosten Abrechnung von 2013. Ich bin der Meinung diese haben die schon , immerhin wollen die diese ja jedes Jahr. Bin ich verpflichtet wenn das schon drei Jahre zurück liegt diese noch mal hin zusenden? Soweit ich in Erinnerung habe, wurde von der Abrechnung sogar der Nachzahlungs Betrag übernommen.

Soweit ich weiß ist jeder der Leistungen bezieht auch Nachweispflichtig. Die Abrechnung wird ja sicher noch zu finden sein. ansonsten mal den Vermieter fragen. der muß so etwas ja aufbewahren. Immer alles was abgegeben wird kopieren und den Eingang auf der Kopie vom Amt mit datum, Stempel und Unterschrift bestätigen lasssen. Natürlich auch aufbewahren, dann kann man das ganz leicht nachweisen.