Betriebskostenabrechnung bei Auzug im Herbst 2010

Guten Tag,

folgender Fall:

Mieter X bezieht am 01.08.2009 eine neue Wohnung, die zur gleichen Wohngesellschaft gehört.

Es wurde alles protokolliert, eine Übergabe geschah auch und mit der Kaution ist es auch geregelt.

Nun hätte die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008 fristgerecht doch spätenstens am 31.12.09 erscheinen müssen? Das Abrechnungsjahr ist vom 1.1. - 31.12.

Jedoch bekam Mieter X nichts. Normalerweise ist es doch so, das die Wohngesellschaft vom Mieter X nichts mehr einfordern darf, jedoch Guthaben ausgezahlt werden müssen.

Aber Mieter X fand einen Brief, wo drin steht, das eine Betriebskostenabrechnung für 2008 erst frühstens!!! Herbst 2010 ausgestellt wird. Ist das Rechtens??

Muss Mieter X das bezahlen, wenn eine Nachzahlung verlangt wird?

Vielen DAnk

Tut mir leid, da kann ich auch nicht helfen.

Sehr geehrter WWW-Nutzer,

um es kurz und bündig vorweg zu machen:
Gesetzliche Frist ist verwirkt und Nachzahlungen müssen nicht geleistet werden. Guthaben müssen jedoch ausgezahlt werden.

Eine Ankündigung ist keine Betriebskostenabrechnung und somit wurde die gesetzliche Frist von 12 Monaten verwirkt.

Klare Sache, hoffentlich wurden ein paar Euro gespart :wink:

Viele Grüße
Paul Treubrodt

Alles klar.

Vielen Dank für die Antwort. Ich werde die BKA 2008 trotzdem einfordern, vielleicht habe ich ja ein Guthaben…

Genau dazu würde ich Ihnen auch raten.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Treubrodt