Betriebskostenabrechnung bei Leerwohnungen?

Wenn in einem Haus mit vielen Wohnungen welche über Monate hinweg leer stehen, muss der Vermieter bestimmte Kosten selbst tragen und darf sie nicht den Mietern aufbürden.
Welche sind dies und wie prüfe ich das, wenn die Abrechnung vorliegt.
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise!

Kann dazu leider keine sachdienliche Hinweise geben,
würde mich an den örtlichen Mieterverein wenden
mfG

Hallo,

in einer ordentlichen Betriebskostenabrechnung werden die Gesamtkosten von den einzelnen Positionen z.B. Steuer, Gebäudeversicherung, Hausmeister usw. und die Gesamtwohnfläche angegeben. Die Kosten werden duch die Gesamtwohnfläche geteilt. Somit erhält man den Umlageschlüssel für die jeweilige Position.
Die wird dan mit der Wohnfläche des Mieters multipliziert. Dies sind dann die anteiligen Kosten. Das bedeutet, daß die Wohnungen, die leer stehen zu Lasten des Vermieters gehen.
Dies bezieht sich nur auf die Positionen, die auf die Wohnflächen umgelegt werden.
Kosten wie Wasser, Algemeinstrom, Müllabfuhr werden nach Verbrauch, bzw nach Personen abgerechnet.
Ihr solltet prüfen, ob die Gesammtwohnflächenangaben des Objektes stimmen.
Grundkosten für Heizung und Warmwasser werden normal 30%/70% aufgeschlüsselt.
(30% Grundkosten Heizung
70% Verbrauchskosten Heizung)
bei Warmwasser genauso.
Grundkosten werden anteilig nach m² Wohnfläche aufgeschlüsselt. Diese würden in den leeren Wohnungen auch zu Lasten des Mieters gehen. Ich denke er wird die Wohnungen auf „Frostschutz“ halten.
Wenn ihr Wärmezähler an den Heizungen habt, wird nur euer Verbrauch berechnet.Falls nich, kann er die Heizkosten nur nach Wohnfläche umlegen. Würde er es nach Kopf berechnen, könnte er euch die Heizkosten der leeren Wohnungen unterschieben.
Falls keine Wasserzähler vorhanden sind, werden die Verbrauchskosten pro Person berechnet.

Hoffe ich konnte euch weiterhelfen.

MfG
Merlin73

+++

Hallo,
leider ist dies kein Thema, für welches ich mich als Experte bezeichnen würde. Ich meine allerdings, dass die Grundbesitzabgaben z.B. selbst vom Vermieter zu tragen sind und sofern jede Wohnung, oder Etage einen eigenen Strom- u. Wasserzähler besitzt, auch nur die gelaufene Menge jeweils vom Mieter zu tragen sind. Nebenkosten würde ich auch als reine „pro Haushalt“-Sache ansehen - ausgenommen Gärtner, Hausmeister oder so. Im Grunde könnte man sagen, dass der Vermieter zusehen sollte, dass er seine Wohnungen an den Mann (oder Frau) bringen muss und nicht seine lfd. Ausgaben sich einfach von den verbleibenden Mietern einkassiert. Wenn dies rechtmäßig wäre, und man sich vorstelle dass in einem Haus mit 8 Wohnungen nur 2 vermietet sind, so wäre es doch unmöglich für diese 2 Parteien, das doppelte oder dreifache zu bezahlen und das noch für unbenutztes Terrain.
Hoffe, du bekommst noch ein paar sachdienlichere Hinweise. Viel Erfolg!
Gruß, TT

Hallo!

Klar, der Vermieter muß Anteilig alle Kosten für jede einzelne Wohnung selbst tragen. Sie brauchen gar keine Kosten davon übernehmen. Es gibt verschiedene Abrechnungsarten - Heizung pro qm, Wasser pro Person, Strom eh selbst + Hausstrom. Müll, GEhweg, Rep. Grunsteuer etc etc.

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