Betriebskostenabrechnung bei verkauf einer wohnung

ich habe eine eigentumswohnung geerbt und diese nach etwa 10 monaten verkauft.
der verkauf war anfang mai 2010 und im zuge dessen habe ich an die hausverwaltung meine adresse und kontodaten für die betriebskostenabbrechnung 2009 übergeben wollen , bekam aber die antwort , das mir keine abrechnung mehr zusteht , da ich ja nicht mehr eigentümer bin.
ist das so korrekt ,das ich für 2009 keine abbrechnung mehr bekomme sondern diese an den neuen besitzer geht ?

Das ist richtig.

Zunächst: bei Eigentümern heißt das nicht Betriebskostenabrechnung, sondern
Hausgeld- oder Wohngeldabrechnung. In der Sache geht es jedoch im
wesentlichen um die gleichen Tatbestände.

Beim einer Eigentumswohnung kommt es immer auf das Eigentum an. Man ist
Wohngeldschuldner, solange man als Eigentümer im Grundbuch steht. Das bist du
nicht mehr, wenn die Abrechnung für 2009 irgendwann 2010 beschlossen wird.

Aus diesem Grunde werden in den Kaufverträgen entsprechende Regelungen über
Guthaben oder Nachzahlungen bis zum Nutzen/Lastenwechsel aufgenommen. Das
muss intern zwischen Käufer und Verkäufer ausgeglichen werden. Die
Eigentümergemeinschaft respektive die Verwaltung interessiert das nicht.

Sorry, hier kann ich nicht helfen!

Gruß rebo

Hallo,
eindeutig NEIN. Die Zeit, in der Sie Eigentümer waren, ist auch die Zeit, in der Sie für die Verbrauchs- also Nebenkosten aufkommen müssen. Es sei denn, Sie haben im Kaufvertrag mit dem Käufer etwas anderes vereinbart.

Es ist dieselbe Situation, wenn ich in meinem Haus einen „Leerstand“ habe, dann muss ich als Eigentümer für die Zeit des Leerstandes alle anfallenden Kosten tragen.

Möglicherweise ist Ihre Hausverwaltung nicht ganz profesionell? Würde ich mal eruieren.

Grüße, Zita

Hallo PeHi,

ich halte die Auffassung des Verwalters für falsch (ich bin kein Jurist)!
Nach meiner Erfahrung muß die Verwaltung die Betriebskostenabrechnung für 2009 und 2010 auch für Sie erstellen und ggf. Guthaben auszahlen bzw. Nachzahlungen einfordern.
Anders ist es mit einem zur Wohnung gehörenden Guthaben in der Instandhaltsrücklage. Dieses Guthaben geht bei einem Verkauf auf den neuen Eigentümer über.
Widersprechen Sie also dem Bescheid der Verwaltung und fordern Sie die Abrechnungen erneut (die für 2010 wird allerdings erst 2011 erstellt werden können).

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

PS. ich bin auf das Ergebnis gespannt.

Wie die Kostenteilung bei einem Eigentumswechsel geregelt wird, entscheiden m.E. die Vertragspartner. Üblicherweise erhält der neue WEG die Abrechnung und rechnet wiederum selbst mit dem alten Eigentümer ab, sofern vereinbart. Es sollte aber auch für die Hausverwaltung kein Problem darstellen, eine getrennte Abrechnung für beide WEGs zu erstellen.

Sorry, da bin ich leider überfragt.
Der normale Menschenverstand sagt aber,
daß die Abrechnung 2009 selbstverständlicherweise an Sie geht.

Gruß Pitcher