Jemand ist am 01. November 2005 in eine Wohnung mit privatem Vermieter gezogen und hat auch erst ab da Heizkosten verursacht.
Dieser hat eine Heizkostenabrechnung mit Abrechnungszeitraum Mai 2005 bis April 2006 erhalten. Die Verbrauchskosten sind ok, aber die Grundkosten dürften doch normal erst ab 01.11.05 berechnet werden, oder?
Kann der Mieter die Heizkostenabrechnung zurückweisen? Oder hat eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter mehr Sinn.
Angenommen in der Heizkostenabrechnung sind Kaminkehrerkosten enthalten:
Der Nachzahlung werden nur die Abschläge für die Heizung gegenübergestellt und nicht die bereits gezahlten Schornsteinfegerkosten. Gerechtfertigt?
Gibts einen Grundsatz, wie viel die Nachzahlung von den angesetzten Abschlägen abweichen darf? Hätte der Vermieter von Anfang an höhere Abschläge wählen müssen?