Betriebskostenabrechnung falscher Zeitraum

Jemand ist am 01. November 2005 in eine Wohnung mit privatem Vermieter gezogen und hat auch erst ab da Heizkosten verursacht.

Dieser hat eine Heizkostenabrechnung mit Abrechnungszeitraum Mai 2005 bis April 2006 erhalten. Die Verbrauchskosten sind ok, aber die Grundkosten dürften doch normal erst ab 01.11.05 berechnet werden, oder?
Kann der Mieter die Heizkostenabrechnung zurückweisen? Oder hat eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter mehr Sinn.

Angenommen in der Heizkostenabrechnung sind Kaminkehrerkosten enthalten:
Der Nachzahlung werden nur die Abschläge für die Heizung gegenübergestellt und nicht die bereits gezahlten Schornsteinfegerkosten. Gerechtfertigt?

Gibts einen Grundsatz, wie viel die Nachzahlung von den angesetzten Abschlägen abweichen darf? Hätte der Vermieter von Anfang an höhere Abschläge wählen müssen?

Hallo,
in der Heizkostenabrechnung muß der Abrechnungszeitraum Mai 2005 bis April 2006 gennant sein, allerdings auch dein Nutzungszeitraum 01.11.2005 bis April 2006. Ist das so? Wenn nicht, Abrg. falsch.

Entweder wurde bei deinem Einzug eine Zwischenablesung gemacht oder die Abrechnungsfirma rechnet nach der Gradtagszahlentabelle ab.

Den Absatz mit den Schornsteinfegerkosten habe ich nicht kapiert, aber die Heizkostenvorauszahlung gilt auch für Schornsteinfegerkosten wenn sie in der Heizkostenabrechnung drin sind.

Ist die Nachzahlung sehr hoch? Bitte bedenken, dass alles teurer geworden ist.

Allerdings wäre ich auch bei einer Abrechnung eines privaten Vermieters vorsichtig…Nicht jeder weiß was er tut. Naja, gilt ja auch bei manchen Firmen…

Tine

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