Hallo,
ich habe Gewerberäume angemietet und erledige den Winterdienst mit Abrechnung an den Vermieter.
Frage 1:
Darf der Vermieter die anteiligen Kosten ( 1/7 )vom Winterdienst an mich weiter berechnen?
Grundlage sind 7 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Belegt sind jedoch nur 4.
Frage 2 Müllbeseitigung mit 66,79 €:
Von mir wurde 1 x 1 200-Liter Mülltonne im letzten Jahr abgefahren.
Sperrmüll entstand von mir keiner.
Gelbe Tonne und Papiertonne müssen bezahlt werden?
Als allererstes kommt es darauf an, was genau mietvertraglich vereinbart wurde…
Wenn Der Vermieter dir die Kosten für den von Dir durchgeführten Winterdienst erstattet hat (Rechnung), kann er Dir normalerweise sehr wohl Deinen Anteil (1/7) in Anrechnung bringen. Letztlich ist es ja egal, ob die Rechnung für den Winterdienst zufällig von einem der Mieter kommt oder von einer anderen Firma…
Lediglich die Kosten für leerstehende Mieträume kann er nicht auf die übrigen Mieter umlegen - die muss er selber tragen, sofern sie nicht verbrauchsabhängig sind.
Wie von Eurer Kommune die Kosten aufgeteilt werden, entzieht sich meiner Kenntnis - da fragst Du besser die Entsorgungsbetriebe…
Wenn Du 1x eine Mülltonne extra abgefahren hast, kommt es auf den Grund dafür an…
…Wurde von der Müllabfuhr vergessen ???
…Du selbst hast so viel Müll produziert, dass die Tonne zu früh wieder voll war ???
…???
Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass du die Betriebskosten trägst, dann darf der Vermieter auch die Winterdienstkosten an dich weiterberechnen. Da du dafür bezahlt wirst, ist das nicht anders, als würde es ein Dritter erledigen.
Gleiches gilt für die Müllkosten: Wenn es in deinem Mietvertrag steht, darf umgelegt werden, unabhängig davon, wieviel du selbst verursacht hast.
wenn die anderen räume nicht belegt werden muss der Vermieter die kosten dafür tragen.mit dem Winterdienst:
bekommst du dafür einen Lohn? wenn ja, kann der Vermieter diese kosten durch 7 teilen da deine räume mit abgerechnet werden müssen.
am besten lässt du dir die originalen Abrechnungen zeigen, dann kannst du genau ausrechnen was du bezahlen muss.
Gelbe- und Blauetonne werden auch in Rechnung gestellt.
hoffe dir etwas geholfen zu haben
Gruß
goldy
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Hallo,
wenn der Pachtvertrag den Winterdienst mit einschliesst, ja. Es macht keinen Unterschied, wer die Räumung in Rechnung stellt. 1/7 ist o.k., eigentlich müssen die Quadratmeter als Umlageschlüssel herangezogen werden, wobei zunächst eine strikte Trennung zwischen privater und gewerblicher Nutzung erfolgen muss, da z.B. für Gewerbebetriebe i.d.R. höhere Entsorgungsgebühren anfallen.