Betriebskostenabrechnung formell unwirksam

Hallo,

mir ist nicht ganz klar, wann eine Betriebskostenabrechnung formell unwirksam ist.

Angenommen, es tauchen in der Abrechnung Positionen auf, die nicht im Mietvertrag vereinbart sind z.B. Hausmeister oder Straßenreinigung. Ist diese Abrechnung dann formell unwirksam?

Oder die Abrechnung wurde für ein ganzes Jahr erstellt, obwohl der Mieter nach einem halben Jahr ausgezogen ist. Ist diese Abrechnung formell unwirksam?

Für ein paar erhellende Erläuterungen wäre ich sehr dankbar.

Gruß Ebi

Hallo,

OllaH

Angenommen, es tauchen in der Abrechnung Positionen auf, die
nicht im Mietvertrag vereinbart sind z.B. Hausmeister oder
Straßenreinigung. Ist diese Abrechnung dann formell unwirksam?

meist wird in den Mietverträgen auf die Betriebskostenverordnung verweisen, dort finden sich auch die Punkte Hausmeister und Straßenreinigung wieder klick Wenn würde es sich um einen Materiellen Fehler handeln, da es im den Fall eben um Materie geht.

Oder die Abrechnung wurde für ein ganzes Jahr erstellt, obwohl
der Mieter nach einem halben Jahr ausgezogen ist. Ist diese
Abrechnung formell unwirksam?

Das ist richtig, da die Abrechnung ein ganzes Jahr umfasst, der Mieter muss aber nur zeitanteilig die Kosten Tragen zu dem er auch Mieter war.

Formel unwirksam ist eine Abrechnung wenn die Mathematische Formel falsch oder nicht nachvollziehbar sind. Korrigierbare / ersichtliche Rechenfehler fallen in der Regel nicht darunter.

Für ein paar erhellende Erläuterungen wäre ich sehr dankbar.

Bitte Klick
cu

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

ich habe jetzt noch eine Frage bezüglich der Müllgebühren:

Die Müllgebühren werden nach Personen abgerechnet. In der Abrechnung werden 8 Personen genannt, und somit muß jeder 1/8 bezahlen. Während der Abrechnungsperiode waren aber 9 Personen im Haus. Der Vermieter berechnet insgesamt also 9 * 1/8. Ist diese Abrechnung dann formell unwirksam?

mir ist nicht ganz klar, wann eine Betriebskostenabrechnung
formell unwirksam ist.

Das ist sie dann, wenn sie nicht prüffähig ist. Der Mieter muss aus der Abrechnung ersehen können, welche Gesamtkosten der Vermieter ansetzt, wie er sie auf den Mieter umlegt, welche Einzelkosten daraus für ihn entstehen und was nach Abzug der Vorauszahlungen verbleibt.

Der Mieter muss aufgrund einer formal ordnungsgemäßen Abrechnung in der Lage sein, deren Richtigkeit (insb. durch Belegeinsicht) zu prüfen (§ 259 BGB).

Angenommen, es tauchen in der Abrechnung Positionen auf, die
nicht im Mietvertrag vereinbart sind z.B. Hausmeister oder
Straßenreinigung. Ist diese Abrechnung dann formell unwirksam?

Nein, sie ist inhaltlich falsch. Formal ist sie in ordnung, weil der Vermieter angegeben hat, was er umlegt und der Mieter das prüfen kann.

Oder die Abrechnung wurde für ein ganzes Jahr erstellt, obwohl
der Mieter nach einem halben Jahr ausgezogen ist. Ist diese
Abrechnung formell unwirksam?

Nein, auch das ist formal wirksam, weil der Mieter weiß, was der Vermieter umlegt (wenn der Nutzungszeitraum begrenzt ist, ist das auch ok, weil der Vermieter keine Teilabrechnungen erstellen muss).

Die Müllgebühren werden nach Personen abgerechnet. In der
Abrechnung werden 8 Personen genannt, und somit muß jeder 1/8
bezahlen. Während der Abrechnungsperiode waren aber 9 Personen
im Haus. Der Vermieter berechnet insgesamt also 9 * 1/8. Ist
diese Abrechnung dann formell unwirksam?

Das ist schwierig, weil 9 * 1/8 an sich kein verständlicher Umlageschlüssel ist. Wenn der Mieter aber weiß, warum der Vermieter so abrechnet, ist das ok.

Inhaltlich wäre es aber Unsinn, weil es dann kein richtiger Personenschlüssel ist.

Hey Ebi, exakt die gleiche Frage habe ich mir bei meiner Abrechnung auch gestellt.
Selbst befreundete Anwälte waren darin nicht so firm. ^^

Aber eines ist sicher, sind Posten falsch umgelegt oder formelle Fehler enthalten kann man Widerspruch einlegen und sogar Beträge einsparen.

…waren mir aber ehrlich gesagt zuviel Paragraphen, als dass ich mich da selbst hätte reinlesen können. :smiley:
Daher wer suchet, der findet: Bei MINEKO gehts ganz fix und man zahlt nur 39 Euro.

Konnte Widerspruch einlegen und die Jungs dort haben mir wirklich weitergeholfen…  
Kann ich jedenfalls nur empfehlen… scheinbar sind wohl der Großteil der Nebenkostenabrechnunge falsch.

Viel Erfolg jedenfalls beim möglichen Widerspruch!
Grüße
GW

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