Ich habe am 20.12.2011 von meinem Vermieter meine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 30.12.2010 bekommen. Dort besteht ein Guthaben was bis heute noch nicht auf meinem Konto zu finden ist. Hätte nicht schon im Julie 2010 das Geld auf meinem Konto sein müssen? Gibt doch sicher eine Frist dafür? Wenn ja,habe ich jetzt anspruch auf Zinsen? Da ja mit meinem Geld gearbeitet wurden ist,für den ganzen Zeitraum.
Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB muß der Vermieter die Abrechnung bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen, hier also bis 31.12.2011. Die Frist kann der Vermieter voll ausnutzen, er ist nicht verpflichtet, früher abzurechnen. In Ihrem Fall wäre er erst ab 1.1.2012 in Verzug. Ein Vermieter, der die Abrechnungsfrist versäumt, ist mit eventuellen Nachforderungen, die sich aus der Abrechnung ergeben, ausgeschlossen. Abrechnungsguthaben muß er jedoch auszahlen.
sorry, bin im Urlaub+++++
Hallo,
wenn die Abrechnung erst am 20.12.2011 gekommen ist, sollte er den Betrag in den nächsten Tagen an Sie auszahlen. Frist für sie die Abrechnung 2010 ist 31.12.2011, erst nach der Nebenkostenabrechnung muss der Betrag auszahlt werden.
Lg
Hallo,
nein-bis Juki ist absolut falsch!
Die Frist der Abrechnung für 2010 endet am 31.12.2011, somit lag die erhaltene Abrechnung korrekt im gesetzl.Zeitrahmen. Selbst wenn Sie die heute erhalten hätten, war es noch i.O.
Das Guthaben wird Ihnen Ihr Vermieter sicher nach der Einspruchsfrist von 4-6Wochen überweisen. Normalerweise steht dieser Zeitrahmen in der ABrechnung mit drin.
Wäre es eine „Nachzahlung“ für Sie, wären Sie sicher nicht so sehr erfreut, wenn Sie diese ebenso schnell zahlen müssten, wie Sie das Gutahebn möchten-oder?
Alles Gute für Sie 2012 wünscht
Maximilian123
Sorry-„Juki“ ist natürlich JULI!
für abrechnungszeitraum bis 31.12.10 endet gesetzl. frist zum 31.12.11. wenn du bis ende januar das guthaben nicht hast, solltest du mahnen.
Vielen Dank für Deine Hilfe 
für abrechnungszeitraum bis 31.12.10 endet gesetzl. frist zum
31.12.11. wenn du bis ende januar das guthaben nicht hast,
solltest du mahnen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe 
Auch Ihnen wünsche ich einen guten Rutsch ins Jahr 2012.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins Jahr 2012.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort/Hilfe. Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins Jahr 2012
Lg
Hallo sungirl79,
herzlichen Dank für Ihre Neujahrswünsche, die ich gerne erwidere.
Noch einen Hinweis: Nach Angabe des Deutschen Mieterbundes (DMB) sei jede 2. Nebenkostenabrechnung falsch. Nach meinen Erfahrungen in langjähriger Beratungspraxis sind 9 (!) von 10 Abrechnungen sind falsch. Und die verbleibende eine Abrechnung enthält dann meistens auch noch kleinere Fehler. Ein Abrechnungsguthaben ist kein Garant für eine richtige Abrechnung. Eine Beratung kostet - wobei man leider auch hier an „Fachleute“ geraten kann, die zu wenig wissen und es sich einfach machen(leider auch manche Berater in Mietervereinen), wobei es heißt, die Abrechnung sei in Ordnung.
Kaufen Sie sich die im Frühjahr erscheinende 6. Auflage von Langenberg, Betriebskostenrecht, Beck Verlag, Preis ca. 40 €, etwas besseres gibt es nicht (die Taschenbücher für 7 bis 20 € taugen nichts). Sie werden sich wundern, was Sie aus diesem Werk alles „herausholen“ können, insbes. für Ihre Abrechnung.
Kostenlos ist der Newsletter des Bundesgerichtshofs, zu bestellen unter www.bundesgerichtshof.de, für Entscheidungen in Mietsachen sind der VIII. und der XII. Senat zuständig. Außerdem gibt es eine Suchfunktion mit Stichworten (die leider noch verbesserungsbedürftig ist, aber besser als garnichts).
Fröhliche Ostern!
Ich bedanke mich für Ihre Antwort/Hilfe. Ich wünsche Ihnen
einen guten Rutsch ins Jahr 2012Lg
Vielen Dank nochmal für Ihre Antwort.
Habe bis heute noch immer keine Zahlung erhalten. Was mich auch sehr wundert ist,das ich ja im Mai 2010 schon aus der Wohnung ausgezogen war. Hätte dort nicht schon was passieren müssen mit der Abrechnung? Bitte nochmals um Ihre Hilfe.
Vielen Dank und einen schönen Abend Ihnen noch.
Leider habe ich in der Mietrechtspraxis ständig mit derartigem unerklärlichen Vermieter-Verhalten zu tun. Die sitzen oft die Sache aus, weil sie darauf spekulieren, daß viele Mieter Scheu vor dem Gericht haben und ihre Forderung lieber fallen lassen. Und in der Tat gibt es auch das häufig!
Einwurf-Einschreiben (2,15 €) an den Vermieter mit Fristsetzung (Übergabe-Einschreiben nicht sinnvoll, da dieses nicht als zugestellt gilt, wenn es bei der Post nicht abgeholt wird):
Hiermit fordere ich Sie auf, mein Betriebskostenguthaben in Höhe von … EUR aus der Abrechnung 2010 auf mein Konto Nr. … bei der X-Bank, BLZ … zu überweisen bis … (Datum angeben, Frist 1 Woche bis 10 Tage).
Hochachtungsvoll
(Unterschrift)