Betriebskostenabrechnung für 2006

Hallo,

Frau X hat heute vom ehemaligen Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006 bekommen.

Sie meint, kürzlich gelesen zu haben, dass diese bis spätestens 31.12.2007 hätte bei ihr eingehen müssen. Wenn sie nach dem 31.12.2007 eingeht, ist sie nichtig und der Vermieter hat Pech.

Ist der Kenntnisstand von Frau X richtig?

Danke und Gruß
Demenzia

Halllo Demenzia, wenn es um eine Nachzahlung geht, hat der Vermieter echt Pech gehabt, jedoch müssen Rückzahlungen vom Vermieter gezahlt werden. Gruß Amelie

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Halllo Demenzia, wenn es um eine Nachzahlung geht, hat der
Vermieter echt Pech gehabt, jedoch müssen Rückzahlungen vom
Vermieter gezahlt werden. Gruß Amelie

Prima - merci!

Ganz so einfach ist es nicht. Es gibt Sachverhalte die möglicherweise diese Abrechnung immer noch zulässig sein lassen:

  • Abrechnungszeitraum schon immer nicht Kalenderjahr sondern z.B. Heizperiode
  • Vom VM nicht zu vertretende Verzögerung. z.B. einzelne Position für 06 wird erst jetzt abgerechnet.

vnA

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Hallo,

  • Abrechnungszeitraum schon immer nicht Kalenderjahr sondern
    z.B. Heizperiode

Nun ja, im Ausgangsposting stand ja, dass die NK-Abrechnung für 2006 versendet wurde. DAs schließt eigentlich eine Berechnung für Anfang 2007 aus.

  • Vom VM nicht zu vertretende Verzögerung. z.B. einzelne
    Position für 06 wird erst jetzt abgerechnet.

Hier wäre ich gespannt, denn a) hab ich das in der Praxis eher selten erlebt und b) müsste dies dann in der Abrechnung dann auch erwähnt werden. Auch hiervon hat der Fragesteller nichts geschrieben…

Ich nehme an (frei nach Glaskugel), dass der Vermieter einfach zu spät dran ist. :wink:

Beste Grüße
Andreas

Hi noch mal,

also Don Pedro hat in gewisser Weise Recht.

Der Vermieter nimmt es mit Fristen oder Terminen ohnehin nicht besonders genau.

In dem Fall der Betriebskostenabrechnung für 2006 schreibt der Vermieter in dem Begleitschreiben an Frau X, dass sie deswegen erst jetzt kommt weil er nicht an ihre Daten (???) heran gekommen sei. Er hat das Miethaus im August 2006 gekauft.

FRau X nimmt nicht an, dass so eine fadenscheinige Entschuldigung eine Fristverlängerung rechtfertigt.

Oder ist dem so?

Gruß
Demenzia

Hi noch mal,

also Don Pedro hat in gewisser Weise Recht.

Der Vermieter nimmt es mit Fristen oder Terminen ohnehin nicht
besonders genau.

In dem Fall der Betriebskostenabrechnung für 2006 schreibt der
Vermieter in dem Begleitschreiben an Frau X, dass sie deswegen
erst jetzt kommt weil er nicht an ihre Daten (???) heran
gekommen sei. Er hat das Miethaus im August 2006 gekauft.

FRau X nimmt nicht an, dass so eine fadenscheinige
Entschuldigung eine Fristverlängerung rechtfertigt.

Oder ist dem so?

zumindest ist dem VM das Problem bewusst. Ob dadurch eine Rechtfertigung besteht kann ich nicht beantworten, da kommt es sicherlich auf die Details an.

vnA (ianal)

weiß jemand Konkretes?

Hallo vnA,

zumindest ist dem VM das Problem bewusst. Ob dadurch eine
Rechtfertigung besteht kann ich nicht beantworten, da kommt es
sicherlich auf die Details an.

ähm - DAS hat Frau X aber auf dem Herzen, diese Frage… und Deine Antwort hilft leider so gar nicht weiter.

Kann sie u.U. jemand mit Background beantworten?

Ist der Kauf des Hauses im Sommer durch den Vermieter und das daraus angeblich resultierende nicht Vorhandensein der Unterlagen der Mieter (??) ein Fristverlängerungsgrund für die Forderung von BEtriebskosten aus dem Jahr 2006?

vielen Dank für erhellende Antworten.

-)

Gruß
Demenzia

Hallo vnA,

zumindest ist dem VM das Problem bewusst. Ob dadurch eine
Rechtfertigung besteht kann ich nicht beantworten, da kommt es
sicherlich auf die Details an.

ähm - DAS hat Frau X aber auf dem Herzen, diese Frage… und
Deine Antwort hilft leider so gar nicht weiter.

Kann sie u.U. jemand mit Background beantworten?

Ist der Kauf des Hauses im Sommer durch den Vermieter und das
daraus angeblich resultierende nicht Vorhandensein der
Unterlagen der Mieter (??) ein Fristverlängerungsgrund für die
Forderung von BEtriebskosten aus dem Jahr 2006?

Dann wäre es möglicherweise erhellend, wenn Frau X mal mit den Details rausrücken würde. Ich habe meine Kristallkugel im Moment gerade nicht bei mir.
Antwort auf die letzte Frage: nein, außer es wurden besonder Gründe geltend gemacht, die bisher hier nicht bekanntgegeben wurden.
:wink:
vnA

N’Abend,

Dann wäre es möglicherweise erhellend, wenn Frau X mal mit den
Details rausrücken würde. Ich habe meine Kristallkugel im
Moment gerade nicht bei mir.
Antwort auf die letzte Frage: nein, außer es wurden besonder
Gründe geltend gemacht, die bisher hier nicht bekanntgegeben
wurden.

aha, ein Fachmensch… Was willst du hören? Frau X hat eine Betriebskostenabrechnung (Heizkosten plus Wartung) für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2006 erhalten. Punkt. Und soll nachzahlen. Punkt. Und nun?

Hast Du irgendwelche erhellenden Informationen?

Gruß
Demenzia