Also ich habe für das Jahr 2010 eine Betriebskostenabrechnung bekommen. Ich bin am 01.05.2010 da eingezogen jetzt hat meine Vermieterin mir eine Rechnung geschrieben, dass ich für Schneebeseitigung für das komplett Jahr 01.01.2010-31.12.2010 bezahlen muss. Hat Sie Recht oder muss ich auch nur die angefallenden Kosten von 01.05.2010 bis 31.12.2010 bezahlen???
ist es eine Eigentumswohnung?
Ich denke dann muß die Abrechnung für 2010 ab
dem Zeitraum in dem du eingezogen bist beginnen,
d.h. vom 01.Mai 2010 bis 21.Dez.2010.
Wenn dein Vormieter bis 30.04.2010 in den Räumen
wohnte, muß er auch seinen Anteil bzgl. der
Abrechnung zahlen.
Wenn die Wohnung sagen wir mal vom Januar 2010 bis
zu deinem Einzug leer stand, muß der Vermieter die
anfallenen Kosten übernehmen.
Dafür zahlt er das Wohngeld und folgende Kosten zu
bezahlen:
-Laufende öffentliche Lasten,
-Wasser und Abwasser,
-Heizung und Warmwasserversorgung,
-Personenaufzug,
-Müllabfuhr und Straßenreinigung,
-Reinigung des Gebäudes+Ungezieferbeseitigung, -Gartenpflege,
-Beleuchtung,
-Schornsteinreinigung,
-Hausmeister,
-Gemeinschaftsantenne+Kabelfernsehen,
-Wäschepflegeraum (z.B. Wartung der Maschinen),
-Sonstige Betriebskosten.
=> All das aufgezählte, kann der Vermieter auf den
Mieter umlegen, d.h. Mieter zahlt die o.g. Sachen da
er die Wohnung / Immobilie nutzt.
Ganz sicher gehst du, wenn du dich bei der
Verbraucherzentrale in deiner Nähe informierst,
gibt es auch in jeder größeren Stadt(Internet suchen.
Ist recht kostengrünstig.
Ich hoffe dir ein bisschen geholfen zu haben,
aber wie gesagt, frag lieber nochmal bei der
„Verbraucherzentrale“ nach.