Betriebskostenabrechnung: Grundsteuer

Guten Tag,

vor ca. 3 Jahre wurde das alte Miet-Hinterhaus abgerissen und eine neue Gewerbeeinheit an das Vorderhaus angebaut. Im Vorderhaus befand sich bis dahin im Erdgeschoss und 1. Etage die Gerwerbeeinheiten. Seit das neue Objekt gebaut wurde sind in der 1.Etage Mieteinheiten entstanden. Nun bekamen wir in 2007 eine neue Betriebskostenabrechnung in der die Grundsteurer um das doppelte angestiegen ist und beide (Gewerbe- und Privat-Mieter) die gleichen Anteile zahlen sollen.
Nun meine Frage: Ist dies gerechtfertigt und muss man als Privatmieter überhaupt für das neue Gebäude Grundsteuer bezahlen?

Guten Tag,

vor ca. 3 Jahre wurde das alte Miet-Hinterhaus abgerissen und
eine neue Gewerbeeinheit an das Vorderhaus angebaut. Im
Vorderhaus befand sich bis dahin im Erdgeschoss und 1. Etage
die Gerwerbeeinheiten. Seit das neue Objekt gebaut wurde sind
in der 1.Etage Mieteinheiten entstanden. Nun bekamen wir in
2007 eine neue Betriebskostenabrechnung in der die
Grundsteurer um das doppelte angestiegen ist und beide
(Gewerbe- und Privat-Mieter) die gleichen Anteile zahlen
sollen.
Nun meine Frage: Ist dies gerechtfertigt

kommt drauf an

und muss man als Privatmieter überhaupt für das neue Gebäude Grundsteuer bezahlen?

ja

folgendes: Es gibt einen Einheitswertbescheid den man sich dringend vom Vermieter vorlegen lassen sollte. In diesem Einheitswetbescheid sind die Jahresrohmieten der Gewerbe -und Mietwohnungen aufgeführt.

Liegt die Jahresrohnmiete der Gewerbeeinheiten deutlich über der der Mieter, muss der Vermieter demenstrechend prozentual die Kosten aufteilen. Das heißt: Fallen 70% der gesamten Jahresrohmiete auf die Gewerbeeinheiten, müssen auch 70% Grundsteuer von den Gewerbebetreibenden bezahlt werden. Der Vermieter ist dann gehalten einen sogenannten Vorwegabzug zu machen, der aber dem Mieter mitgeteilt werden muss. Der Vermieter müsste dann in der Abrechnung folgendes ausweisen: gesamte Grundsteuer z. B. 1.000 €
Davon entfallen nach Einheitswertbescheid 70% = 700 € auf die Gewerbeeinheiten, und 30% auf die Mieteinheiten. Diese 300 € werden dementsprechend nach dem Verteilerschlüssel (meist m² Wohnfläche) auf die Mieter verteilt.

Folgende Sonderregelungen gibt es lt. allen gängigen Fachkommentierungen:

  1. Gibt es nur einen Grundsteuerbescheid, der keine Gewerbe und Mieter separat ausweist, darf der Vermieter die Grundsteuer komplett auf alle Mieter gleich verteilen, bzw. nach der anteiligen Wohnfläche.

  2. Genau dasselbe gilt, wenn die Gewerbeeinhneiten keine höhere Belastung darstellen, d.h. wenn die Jahresrohmieten annähernd gleich sind. Auch hier kann der Vermieter die Kosten auf alle wie o.g. umlegen.

(Für alle die in gemischt genutzten Objekten leben ein allgemeiner Tipp : Sollten Gewerbeinheiten dabei sein wie Gaststätten, Pommesbuden etc, dann kann es sein, dass die Versicherungen um einen Risikoanteil angehoben werden. Dieser Risikoanteil ist dann dementsprechend nur auf die Einheiten aufzuteilen, die diese Anhebhung der Versicherung verursachen)

Flattert eine Betriebskostenabrechnung ins Haus, immer zum Verwalter oder Vermieter fahren und sich die Unterlagen vorlegen lassen. Macht er seine Arbeit richtig, hat er nichts zu befürchten, schon gar nichts zu verbergen. Ansonsten den Mieterverein aufsuchen, deren Lieblingsthema sowieso gemischt genutzte Objekte sind.

Hallo teles5,

Folgende Sonderregelungen gibt es lt. allen gängigen
Fachkommentierungen:

  1. Gibt es nur einen Grundsteuerbescheid, der keine Gewerbe
    und Mieter separat ausweist, darf der Vermieter die
    Grundsteuer komplett auf alle Mieter gleich verteilen, bzw.
    nach der anteiligen Wohnfläche.

Das würde mich interessieren, wo finde ich eine solche Rechtsprechung, bzw. Fachkommentierungen, denn ich habe noch nie einen Grundbesitzabgabenbescheid gesehen, wo die Grundsteuer nach Gewerbe und Privat ausgewiesen wird.

Gruß

Wolfgang

Hallo,
es steht ja da, daß es nur einen Bescheid gibt.
Hier http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-rech… steht aber, daß der höhere Betrag durch gewerbliche Nutzung nicht von den Mietern zu bezahlen ist, wenn ich das richtig interpretiere. Wie der Vermieter das rausrechnen soll, wüste ich aber auch gerne.

Cu Rene

Hallo teles5,

Das würde mich interessieren, wo finde ich eine solche
Rechtsprechung, bzw. Fachkommentierungen, denn ich habe noch
nie einen Grundbesitzabgabenbescheid gesehen, wo die
Grundsteuer nach Gewerbe und Privat ausgewiesen wird.

Natürlich gibt es keinen Grundbesitzabgabenbescheid der Gewerbe und Mieteinheiten gesondert ausweist.

Vielleicht habe ich mich auch im Posting falsch ausgedrückt und den Einheitswertbescheid gemeint.

Wer Interesse daran hat wie die Grundsteuer ermittelt wird sollte auf folgende Seite nachlesen: http://www.steuer-insel.de/index.php/grundsteuer/

U.a. ist etwas nachzulesen bei Michael J. Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 10. Auflage

Noch besser steht es im Betriebskosten-Kommentar von Wall, Rips und Eisenschmid

Das ist nicht wirklich schwer. Wenn kein Einheitswertbescheid vorliegt, nach den aktuellen Jahresrohmieten für Gewerbe und Mieteinheiten.

Hallo,

Vielleicht habe ich mich auch im Posting falsch ausgedrückt
und den Einheitswertbescheid gemeint.

Dann ist es okay.

Deine sonstigen Ausführungen waren top !

Gruß

Wolfgang