Betriebskostenabrechnung Hausmeisterkosten

In diesen Tagen haben wir die Betriebskostenabrechnung für 2011 erhalten.
Frage zu den Hausmeisterkosten:
Der VM hat eine Firma, hat dort einen Angestellten, der bei uns auch mal Rasen mäht oder die Mülltonnen rausstellt. Seine Vermietung läuft jedoch privat. Nun sind Hausmeisterkosten abgerechnet, wo der VM sich über seine Firma selbst Rechnungen schreibt. Eine genaue Tätigkeits- bzw. Stundenauflistung fehlt jedoch?
Fraglich ist zudem, ob die Zahlung von der Vermietung zur Firma überhaupt geflossen ist.

Was können wir tun?

Hallo Nase-weiss,
Du kannst dir die Belege bei Deinem VM ansehen, bzw . vorlegen lassen, dazu hast DU das Recht. Kopien Verlangen oder sich zuschicken lassen leider nicht. Wenn die Rechnungen bezahlt wurden, kannst Du Deinen Anteil davon steuerlich geltend machen, wobei das für 2011 zu spät sein dürfte… , weiterhin bist Du zur Zahlung verpflichtet, sofern dies im Mietvertrag geregelt ist.
Sind die Rechnungen nicht bezahlt worden, sondern nur „gefakt“, dann würde ich es drauf ankommen lassen…
Gruß
Jürgen-PS

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich gehe stark davon aus, das die Rechnungen nur „gefakt“ sind. Aber er muss mir ja die Zahlung nicht nachweisen, oder?

LG Biggi

die Vorlage der Rechnungen muss leider genügen.
Sie können aber gerne anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, bzw auch den Mieterschutzbund…
Viele Grüße
Jürgen

auflistungen oder stundennachweise werden nicht geschuldet. nehmt einsicht in die buchhaltung und verträge und dann könnt ihr zum einspruch was gehaltvolles vortragen. einspruchfrist ist 12 monate und beginn mit erhalt der abrechnung.

hallo,

da ich hier leider fälschlicher Weise
als „Experte“ gekennzeichnet bin,
kann ich Deine Frage leider nicht
beantworten.

LG Conny