Liebe/-r Experte/-in,
Die Heizkostenabrechnung kam fristgemäß und nach ca 9-12 Monaten kam eine korrigierte Abrechnung, dass durch ein EDV problem die Abrechnung falsch sei und doch noch eine Nachzahlung fällig wäre. Ist das zulässig? Habe mal gehört, dass sowas spätestens nach 6 Monaten erfolgen muß.
Vielen Dank im voraus
Hallo,
die Abrechnung kann solange noch korrigiert werden, solange Sie in der Abrechnungsfrist (12 Monate nach Abrechnungszeitraum) vorgenommen wird. Danach kann sie zwar auch noch korrigiert werden, jedoch nicht mehr zu Lasten des Mieters.
VG
Henriette