Betriebskostenabrechnung höhre Miete muss ich zahlen?

Hallo zusammen,

ich habe vor ein paar Wochen meine Betriebskostenabrechnung erhalten.

Da ich diese zum Jobcenter schicken wollte schrieb ich meinem Vermieter, das ich die
geforderte erhöhte Miete ab November bezahlen werde.

Im Nachhinein bin ich dann doch noch zum Mieterverein gegangen, da die Abrechnung
doch schon für mich sichtbare Fehler beinhaltet.

Nun meine Frage:

Muss ich trotz der falschen Betriebskostenabrechnung die Erhöhung der Miete bezahlen,
weil ich es ja per Mail zugesagt habe?

Oder kann ich davon aufgrund der falschen Abrechnung von meiner Zusage die
Erhöhung zu zahlen zurücktreten?

Danke für eure Antworten schon mal im voraus.

Hallo!

Nicht höhere Miete !
Es geht doch nicht um eine Mieterhöhung. Oder doch ?

Es kann höchstens der monatliche Abschlag(Vorauszahlung) auf die Nebenkosten steigen,wenn sich laut Abrechnung ein Mehrverbrauch ergeben hat.

Die Miete zahlt man immer in voller Höhe.
Wenn die berechnete neue Vorauszahlung nicht stimmt,dann lässt man das prüfen und reklamiert das beim Vermieter. Man zahlt dann entweder die alte Vorauszahlung oder eben eine geringer erhöhte, je nach dem Ergebnis der Nachprüfung der Nebenkostenabrechnung.

MfG
duck313

Ja die „Nebenkosten“ sind erhöht wurden. Aber die Abrechnung ist komplett falsch.

Habe ich durch meine Zusage die durch die Nebenkosten erhöhte Gesamtmiete ab
November zu zahlen nun eine Pflicht oder kann ich das auch zurücknehmen?

Die Sache liegt ja immer noch beim Mieterverei

Hallo, leider nicht mein Themengebiet, aber wenn Du schon beim Mieterverein warst, warum hast Du diese wichtigen Fragen nicht geklärt
Da hättest Du doch professionelle Ansprechpartner gehabt.
Gruß Gaby

Na ja, da würde ich halt nochmal den Mieterverein fragen, dann gibt es eine wasserdichte Antwort!

Hallo!

Solange keine ordnungsgemäße Abrechnung vorliegt zahlt man auch nur die normale Mietzahlung plus die vorher vereinbarten Nebenkosten .
Nicht die erhöhten NK aus einen falschen Abrechnung.

Das mit der „Zustimmung“ der Erhöhung ohne Prüfung auf Richtigkeit ist doch weder üblich noch bindend. Stellt sich erst im nachhinein raus, Abrechnung ist falsch, dann kann man die Zustimmung auch wegen Irrtums zurückziehen.

Man ist doch beim Mieterverein in guten Händen. Die werden Abrechnung prüfen, dem Vermieter die berichtige Version mitteilen und dann wird man ja sehen, ob er das akzeptiert oder nicht.
Bis dahin zahlt man regulär Miete und alte Vorauszahlung.

mfG
duck313

Mieterverein … wasserdichte Antwort …

na, ja. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Die Qualität ist aber auch nicht flächendeckend wirklich als gut zu bezeichnen. Da schaut so manch einer durch eine rosa Brille.

vnA

Man tut aber gut daran das eingesparte Geld nicht einfach so auf den Kopf zu klopfen. Vllt. hat der Vermieter ja doch ein ganz kleines bisschen Recht und dann hinten eine dicke Rechnung. Es ist und bleibt bis zur nächsten Abrechnung immer noch das eigene Geld.

vnA

Hallo, es ist nicht ganz klar, was Du mit erhöhter Miete meinst. Wenn der Vermieter die Miete (damit ist die Kaltmiete ohne Nebenkostenvorauszahlungen gemeint) erhöhen will, muß er dies begründen. Ist die Begründung rechtens, muß der Mieter zahlen oder ausziehen binnen 3 Monaten.
Ich vermute aber hier, daß der Vermieter aufgrund einer Forderung aus der Abrechnung die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen will. Da jedoch die Abrechnung fehlerhaft ist, wie offenbar auch der Mieterverein feststellte, muß man gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen (schriftl.!) und die fehlerhaften Abrechnungspositionen aufzählen. Eventuell kommt dann ein ganz anderes Ergebnis heraus und die Erhöhung ist garnicht vonnöten. Bis alles geklärt ist, bleibt es bei der bisherigen Zahlung.- Gruß, Achim