Hallo Forum!
weiss jemand wie die rechtslage aussieht wenn eine kaution nach auszug mit der betriebskostenabrechnung mit einem pauschalbetrag von zwei jahren (aktuelle abrechnung und ausstehende abrechnung die erst im nächsten jahr kommt) verrechnet wird?
danke schonmal für die antworten!
mfg simone
Hallo Simone!
Ich glaube Deine Frage wäre besser unter der Rubrik „Mietrecht“ gepostet worden. Aber egal. Soweit ich weiß ist Dein Vermieter zur Einbehaltung der Kaution berechtigt um diese mit ausstehenden Nebenkosten abzurechnen. Allerdings darf er soweit ich weiß einen Teil der Kaution mit der bereits vorliegenden NKA verrechnet werden (soweit die Deckung der Kaution ausreicht) und der Rest muss solange zurückbehalten werden bis die endgültige Summe der ausstehenden NKA feststeht. Er kann nicht sagen, die Nebenkosten werden etwa X € betragen, daher ist die Kaution futsch oder wird nur zum Teil zurückgezahlt. Es gelten nur endgültige NK-Abrechnungen zur Verrechnung.
Gruß
Seth