Betriebskostenabrechnung nach einem Eigentumswechs

Ich habe meine ETW in einem Mehrfamilienhaus 2010 verkauft. Die Wohnungsübergabe fand am 30.10.2010 statt. Jetzt brauche ich die Betriebskostenabrechnung für 2010, zweck Steuererklärung. Der Verwalter verweigert mir die BKA, „Demnach setzen Sie sich bitte zwecks der Abrechnung mit dem derzeitigen Eigentümer der Wohnung in Verbindung.“ Ist es korrekt? Die Abrechnungszeit ist v.31.01.10-31.12.10. Immerhin habe ich 10 von 12 Monaten Einzahlungen gemacht. Kann mir bitte jemand in der Frage behilflich sein? Vielen Dank im Voraus.

Der Verwalter ist immer verpflichtet eine Abrechnung zu erstellen, er muss nur diese auf die entsprechenden Zeiträume teilen. Das dürfte für Ihn doch kein Problem sein.

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Vielen herzlichen Dank für die rasche Rückmeldung. Habe gerade nochmals den Verwalter angemailt. Werde abwarten was er zur Antwort gibt. Nochmals vielen Dank.