Guten Tag!
Zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage:
Unser Vermieter ist Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen. Die Wohnung haben wir zu zweit seit dem 01.09.2009 gemietet. Laut unserem Mietvertrag erfolgt die Abrechnung der Betriebskosten nach Personenmonaten.
Wir haben nun die Abrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2009 (!) bis zum 31.12.2009 erhalten. Hier fallen insgesamt für die Wohnung rund 800 € an Nebenkosten an. Das sollte der Betrag sein den die Hausverwaltung für die Wohnung ermittelt hat, muss ich aber bei der Einsichtnahme in die Originaldokumente noch prüfen. Nach Auskunft einer anderen Miteigentümerin erfolgt hier jedoch die Verteilung nicht ausschließlich nach Personenmonaten sondern auch für bestimmte Kosten auch nach Miteigentumsanteil. Ich gehe daher davon aus, dass unser Mietvertrag entsprechend angepasst werden müsste.
Jetzt aber – aus meiner Sicht – der Hammer. Unser Vermieter hat uns nun eine Abrechnung zukommen lassen, mit welcher er die Nebenkosten für das Jahr 2009 auf die verschiedenen „Mieter“ seiner Wohnung verteilen möchte. Hier setzt er für die ersten 8 Monate eine Person an und für die letzten 4 Monate zwei Personen, so dass er insgesamt auf 16 Personenmonate kommt. Von diesen 16 Personenmonaten stellt er uns nun 8 in Rechnung, so dass wir die Hälfte der Nebenkosten für das Jahr 2009 tragen sollen.
Leider finde ich hierzu im Internet keine Beispielfälle. Aber aus meiner Sicht kann dieses Vorgehen nicht tragbar sein, da er so die Kosten des Leerstandes auf uns umlegt. Ich möchte daher der Abrechnung wieder sprechen, mir fällt nur schwer das rechtlich zu untermauern. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!