Giebt es eine Frist, in der die Betriebskostenabrechnung erstellt werden und dem Mieter zugestellt werden muss?
Für eine ehemalige Wohung wurde im Dezember 2013 die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.05. 2012 zugeschickt.
Kann man diese Abrechnung ignorieren wegen Zeitüberschreitung.
Giebt es eine Frist, in der die Betriebskostenabrechnung
erstellt werden und dem Mieter zugestellt werden muss?
Ja, 12 Monate
Für eine ehemalige Wohung wurde im Dezember 2013 die
Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 1.1.2012 bis
31.05. 2012 zugeschickt.
Kann man diese Abrechnung ignorieren wegen Zeitüberschreitung.
Nein.
Auch ohne Gruß
Huhu,
der Betriebskaostenabrechnung muss 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes eingegangen sein. Ausnahmen wurden anerkannt, wenn der Vermieter für die verspätete Abrechnung nichts konnte - Ganz seltener Fall, da die genändderten Posten dann nachgereicht werden.
Füßestillhalten ist bei Fristverstreichung eine Möglichkeit, um Ärger zu sparen würde ich empfehlen aber einen Zweizeiler aufzugeben.
Stellt sich nun die Frage was mit den vorausbezahlten Betriebskosten geschieht?
cu
Der Abrechnungszeitraum war vermutlich das Kalenderjahr. Zeitanteilig wurde wohl nur bis Mai gewohnt und abgerechnet. Wenn dem so sein sollte, ist mit dem Zugang der Abrechnung beim ehem. Mieter im Dezember 2013 dem Gesetz genüge getan.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html Abs.3
vnA
Der Abrechnungszeitraum war vermutlich das Kalenderjahr.
Hm an die Möglichkeit hatte ich bei meine Text garnicht gedacht.