Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung - zahlt das Jobcenter?

Hallo,

ich habe heute eine tolle Nachzahlung von über 300 Euro bekommen!!!

Weiß jemand, ob das Jobcenter die Kosten trägt? Weil es irgendwie recht viel ist. (Ich glaube eh nicht, dass das mit rechten Dingen zugeht)

“Abrechnung der Umlagen“ bedeutet doch Betriebskostenabrechnung oder?

Die Wohnung ist vom Jobcenter als angemessen angesehen worden, also da bin ich schonmal auf der sicheren Seite… :wink:

Danke und lg norma

Das ist etwas zu allgemein. Es gibt doch einiges, was das jobcenter bezahlt und anderes eben nicht. Da musst du schon differenzieren, was du meinst.

Nachzahlung der Betriebskosten…steht doch oben. :wink:

Lg nj

Und das ist zu ungenau.

Weil

genau gar nichts heißt. Das muss schon genauer aufgeschlüsselt werden, was da alles umgelegt wird.

Hallo,
kopiere den Krams und schicke es an das Jobcenter mit der freundlichen Bitte um Bearbeitung.
Danach kannst du aus der Antwort erlesen, was übernommen wird und wo du eventuell einsparen kannst.
Mao

Danke mach ich. :wink:

Lg nj

Darunter fällt:
Müll, Wasser, Heizung, Strassenkehrer, Grundsteuer, Hausstrom, Hauswart (falls vorhanden), Treppenreinigung, Gebäudeversich., Brand- und Haftpflichtvers., Niederschlagswasser das wird nach der versiegelten Fläche berechnet, Winterdienst.
Und das muss Dir der VM alles einzeln aufschlüsseln. Das richtet sich nach Köpfen oder Quadretmeter Wohnung, steht in Deinem Mietvrtrag. ramses90

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Danke, ja das ist ja auch alles aufgeschlüsselt…

Aber meine Frage ist ja einfach, ob das JC es generell übernehmen würde… :wink:

Lg.nj

So, anbei ein Link zu einer Entscheidung (im Volltext) Des BSG von 2010:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12056
Bekklagter ist das Jobcenter, Klägerin die Sozialhilfeempfängerin.
Aus dem Urteil geht im geschilderten Fall eindeutig hervor, dass das Jobcenter zahlen muß.
Stell den Antrag, muss binnen 4 Wochen geschehen und wenn die rum zicken, halt ihnen das Urteil unter die Nase.
Wenn´s nicht anders geht, mit Prozesskostenhilfe, bezugnehmend auf dieses Urteil klagen.
Die hätten nur Erfolg mit der Nichtzahlung wenn sie Dir nachweisen könnten, dass Du verschwenderisch mit Wasser, Heizung und/oder Strom umgegangen wärest.
ramses90

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Danke, das mach ich.

300 Euro ist ziemlich viel oder? Für eine kleine Wohnung. Soviel hatte ich damals nie und das in einer viel größeren Wohnung…

Naja…

Lg nj

Ist das die erste Abrechnung die Du von dem VM erhältst?
Vergleich das doch mal mit Deiner Vorjahresabrechnung auch wenn´s die von einer anderen Wohnung sein sollte. Dabei muss sich doch herausstellen lassen welche Posten die 300€ mehr ausmachen.
Es kann auch mit am Unterschied der Abrechnung in Köpfe oder Qm pro Wohnung liegen. ramses90

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Ich vergleich mal danke. Ja, es ist die 1. Abrechnung. Sonst habe ich immer Geld wiederbekommen…

:grimacing:

Hallo,

das bedeuted nur, dass die Vorauszahlungen zu hoch angesetzt waren.
Vergleiche Vorauszahlung / qm bzw. endgültige Kosten / qm.

Gruß,
Paran

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Ich setze mich da morgen noch einmal mit auseinander… vorher hatte mein exmann das immer gemacht. Deshalb ist es irgendwie Neuland für mich…peinlich…:grimacing:

Lg nj