Hallo,
kopiere den Krams und schicke es an das Jobcenter mit der freundlichen Bitte um Bearbeitung.
Danach kannst du aus der Antwort erlesen, was übernommen wird und wo du eventuell einsparen kannst.
Mao
Darunter fällt:
Müll, Wasser, Heizung, Strassenkehrer, Grundsteuer, Hausstrom, Hauswart (falls vorhanden), Treppenreinigung, Gebäudeversich., Brand- und Haftpflichtvers., Niederschlagswasser das wird nach der versiegelten Fläche berechnet, Winterdienst.
Und das muss Dir der VM alles einzeln aufschlüsseln. Das richtet sich nach Köpfen oder Quadretmeter Wohnung, steht in Deinem Mietvrtrag. ramses90
So, anbei ein Link zu einer Entscheidung (im Volltext) Des BSG von 2010: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12056
Bekklagter ist das Jobcenter, Klägerin die Sozialhilfeempfängerin.
Aus dem Urteil geht im geschilderten Fall eindeutig hervor, dass das Jobcenter zahlen muß.
Stell den Antrag, muss binnen 4 Wochen geschehen und wenn die rum zicken, halt ihnen das Urteil unter die Nase.
Wenn´s nicht anders geht, mit Prozesskostenhilfe, bezugnehmend auf dieses Urteil klagen.
Die hätten nur Erfolg mit der Nichtzahlung wenn sie Dir nachweisen könnten, dass Du verschwenderisch mit Wasser, Heizung und/oder Strom umgegangen wärest.
ramses90
Ist das die erste Abrechnung die Du von dem VM erhältst?
Vergleich das doch mal mit Deiner Vorjahresabrechnung auch wenn´s die von einer anderen Wohnung sein sollte. Dabei muss sich doch herausstellen lassen welche Posten die 300€ mehr ausmachen.
Es kann auch mit am Unterschied der Abrechnung in Köpfe oder Qm pro Wohnung liegen. ramses90