Betriebskostenabrechnung obwohl kein Mietvertrag?

„Jemand“ zieht zum Partner in die Wohnung. Partner/Mieter verschwindet, ohne zu kündigen. „Jemand“ bleibt bis zum Umzug in eine eigene kleine Wohnung in der Wohnung des Partner/Mieters, zahlt auch für diese 3 Monate Miete (ohne einen Mietvertrag zu haben). Nun schickt die alte Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung des vergangenen gesamten Jahres (Nachzahlung) für die Wohnung des verdufteten Ex-Partners/Mieters "Jemand"an die neue Mietadresse.
Muss „Jemand“ die Nachzahlung für das gesamte Jahr leisten, obwohl „Jemand“ nie einen Mietvertrag hatte? „Jemand“ würde ja noch anteilig 3 Monate einsehen. Aber doch nicht das gesamte Jahr, nur weil die Hausverwaltung ihren eigenen Mieter nicht finden kann.

Vielen Dank für Tipps

Mittels Zahlung der Miete durch „Jemand“, ist „Jemand“ mMn in die Rechtsnachfolge von „Flüchtling“ eingetreten und haftet dafür!
Nach Annahme der Miete durch HV, ist dies dann auch ein „Vertrag“!

Belegen kann ich es nicht (dazu reicht mein Gehirn nicht aus!), aber würde es so vertreten wollen!
Gesetzestreue Rechtlose, wissen da bestimmt genaueres! :smile:)

VG René

Hallo Rene,

vielen Dank für Deine Antwort. Da hat sich „Jemand“ wohl zum Deppen gemacht, weil Miete gezahlt. „Flüchtling“ wurde von HV natürlich gekündigt aber HV hätte natürlich erstmal eine Räumungsklage durchbringenh müssen, um die Wohnung von „Flüchtling“ leerzuräumen und weiter zu vermieten „Jemand“ wäre da schon lange weg gewesen.
Hätte sich „jemand“ vor der Mietzahlung gedrückt, dann keine Rechtsnachfolge, dann keine Betriebskostennachzahlung?

Gruss

catse

Hallo,

Hätte sich „jemand“ vor der Mietzahlung gedrückt, dann keine Rechtsnachfolge, dann keine Betriebskostennachzahlung?

keine Ahnung, hat ich ja oben schon beschrieben.

Die HV wird in dem Falle aber froh sein, dass „Jemand“ noch da ist, wegen der Nebenkostenabrechnung. Und da „Jemand“ sicher keine Zählerstände aufgeschrieben hat, am Tag der Flucht von „Flüchtling“, ist es auch nicht trennbar! Wie auch!

VG René

wenn das wirklich so sein sollte, dann wäre wohl die einzige möglichkeit, den „vertrag“ für die übernommenen monate zu akzeptieren und die nebenkosten anteilig zu bezahlen. für den zeitraum vorher war ja jemand anderes zuständig. probieren könnte man es so…

Hallo,

Mittels Zahlung der Miete durch „Jemand“, ist „Jemand“ mMn in
die Rechtsnachfolge von „Flüchtling“ eingetreten und haftet
dafür!

So ein Unsinn. Wenn der Vormieter verduftet, muss der Nachmieter dann auch alles zahlen, was noch offen ist?

Ich kann hier nicht mal erkennen, warum ein Vertrag zwischen Vermieter und Gast des Mieters entstanden sein könnte. Die Wohnung ist (sofern nicht wirksam gekündigt) immer noch an den Mieter vermietet. Ja nach genauer Sachlage könnte der Mieter selber Ansprüche an seinen Gast erworben haben, aber das ist ein ganz anderes Thema.
Gruß
loderunner (ianal)