Betriebskostenabrechnung - pauschal SAT-Anlag

Hallo,

vorab: ich habe der gesamten Betriebskostenabrechnung widersprochen, da kein Umlageschlüssel und kein Gesamtbetrag aufgeführt war. Die Einsicht in die Rechnungen habe ich verlangt, welche auch heute stattgefunden hat.

Auf der Abrechnung habe ich eine Position „SAT-Anlage“ mit 120€. Für diese wollte ich die Rechnung einsehen. Die Vermieterin sagt, dafür brauche sie keine. Die Anlage sei ja mit gemietet und da würde monatlich ein Pauschalbetrag an sie fällig. Für Kabelanschluss gäbe es ja schließlich auch Gebühren.
Meines Erachtens kann der Vermieter doch nur tatsächlich entstandene Kosten umlegen - oder sind Pauschalpositionen in einer Betriebskostenabrechnung zulässig?

Zur Position Gebäude/Brandversicherung kann die Vermieterin nur eine handschriftliche Rechnung auf karriertem Papier vorlegen. Ist soetwas zulässig?

Danke vorab
Johannes

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass im Mietvertrag zu den Fernseh- und SAT-Kosten kein besonderes Extra vereinbart wurde.

Dann sagen Sie Ihrer Vermieterin, wenn nichts vereinbart worden ist, kann sie auch keine Pauschale dafür umlegen.
Und ergänzen Sie, dass Sie in dem Fall eine eigene SAT-Schüssel auf dem Dach fachmännisch installieren lassen werden. Dann darf Ihre Vermieterin die Schüssel weiter für sich alleine haben, wenn sie so darauf aus ist :wink:

Versicherungsgesellschaften schreiben auch in Deutschland schon richtige Rechnungen: Gedruckt auf Papier! Also, handschriftlich ist nicht!

Hart bleiben, Sie sind eindeutig im Recht!

Viele Grüße
Stefan_1962

ohne beleg keine zahlung

Hallo Johannes,

also im Fall der SAT-Anlage ist diese vorgehensweise legitim und in Ordnung.

Was die Rechnung für die Versicherung angeht, so müsste es eine richtige Rechnung von einer Versicherungsgesellschaft geben. Sicherheitshalber (wobei ich nicht weiß ob man als Mieter hierzu berechtigt ist) würde ich mal um einen Blick in die Auszüge bitten um nachzuschauen, ob der Betrag auch gebucht wurde.

Gruß, Franziska

Hallo Franziska,

also im Fall der SAT-Anlage ist diese vorgehensweise legitim
und in Ordnung.

Das sehe ich halt nicht so. Die SAT-Anlage ist nicht im Mietvertrag separat vermerkt. Ich habe von meiner Vermieterin eine Wohnung gemietet und keine SAT-Anlage.

Aber mag sein, dass ich mich irre. Wenn das tatsächlich in Ordnung ist, weißt Du auch einen Paragraphen, wo man nachlesen kann, dass man ohne Rechnung Pauschalbeträge umlegen kann?

Gruß
Johannes

Hallo,

also genau genommen ist es so, dass der Vermieter jährlich 11% des Erstanschaffungspreises der SAT-Anlage auf den Mieter umlegen darf, da dies eine Verbesserung der Wohnqualität für den Mieter darstellt und der Mieter dadurch auch keine Kabelgebühren zahlen muss. Einen Paragraphen dazu kenne ich nicht, aber es gibt wohl einige Gerichtsurteile dazu.

Gruß, Franziska