Mein Vermieter berechnet mir in meiner Betriebskostenabrechnung einen Kabelanschluss. Nur gibt es in unserem Haus keinen Kabelanschluss, und das war auch noch nie anders. Stattdessen findet sich bei uns im Haus eine SAT-ZF-Anlage (sehr einfacher Aufbau, Schüssel plus LNB, Multischalter, 6 Empfangsstellen). Eine solche Anlage, einmal installiert und korrekt ausgerichtet, verursacht keinerlei Wartungskosten und nur geringste Betriebskosten (Stromkosten für den Multischalter (zwischen 10 und 20 Watt Leistungsaufnahme). Die Stromkosten hierfür werden über den Allgemeinstrom auf alle 6 Mietparteien umgelegt. Trotzdem verlangt mein Vermieter pro Jahr von jedem der 6 Mieter über 210 Euro Kabelgebühren. Meine Frage: Ist das überhaupt rechtens? Muss ich das akzeptieren, oder kann ich mich dagegen zur Wehr setzen? Falls ja, wie? Ergänzend ist noch zu sagen, das ich bisher jedes mal meiner Abrechnung bezüglich dieses „Problems“ widersprochen habe. Allerdings reagiert mein werter Vermieter darauf überhaupt nicht.
Hallo,
wenn in dem Haus GAR KEIN Kabelanschluss ist, kann er auch nicht berechnet werden. Widerspruch gegen die NK Abrechnung einlegen, und dann entweder auf eine Berichtigung pochen oder den Betrag an der Abrechnung kürzen.
Leider kann ich Dir bis in 2 Wochen keine weiteren Auskünfte mehr geben, da ich eigentlich schon im Auto sitze und auf dem Weg in meinen Urlaub bin.
Gruß
Hallo und guten Morgen,
bitte sehen Sie in Ihrem Mietvertrag nach, welche Kosten als umlagefähige Kosten benannt sind. Steht darin nichts von dem Kabelanschluß, müssen Sie auch nichts bezahlen. Grundsätzlich gilt:
NUR was benannt ist, muss man bezahlen. MfG Maximilian123
Hallo Jürgen,
es gibt in unserem Haus definitiv keinen Kabelanschluss, sondern nur eine Sat-Anlage mit 6 Teilnehmern. Widersprochen habe ich, der meiner Meinung nach unberechtigten Forderung nach horrenden Kabelgebühren in der jährlichen Betriebskostenabrechnung, jetzt schon das dritte Jahr in Folge. Mein werter Vermieter bezieht diesbezüglich noch nicht einmal Stellung. Es herrscht das sprichwörtliche Schweigen im Walde. An eine entsprechende Kürzung der Betriebskostenvorauszahlung um den betreffenden Betrag habe ich mich bisher nicht herangetraut, da ich nicht weiß, welche Konsequenzen mir daraus entstehen können.
Ich habe auch noch mal meinen Mietvertrag durchgesehen. Dort findet sich unter anderem eine Liste auf der alle möglichen, umlagefähigen Betriebskosten aufgeführt sind (nicht alle Punkte dieser Liste treffen für unser Objekt zu). In dieser Liste finden sich auch Kabelgebühren. Mir scheint das Ganze ein Standard-Mietvertrag zu sein. Eurobeträge werden in dieser List nicht genannt. Weiterhin findet sich im Vertrag ein Absatz, der sinngemäß besagt „der Vermieter behält sich vor, die hausinterne TV-Anlage mit einem Breitbandanschluss zu verbinden“. Das ist alles, was sich zum Thema Antennenanlage in dem Vertrag findet.
Was ich zwischenzeitlich herausgefunden habe, ist, das die Hausantennenanlage schon vor mehreren Jahren an einen Drittanbieter verkauft wurde. Bis einschließlich 2012 war das die Firma Telecolumbus aus Berlin. Aktuell heißt der Eigentümer der Sat-Anlage hier im Haus anscheinend Multimedia GmbH. Wie genau das Vertragsverhältnis ausschaut, weiß ich nicht, da dieses zwischen denen und meinem Vermieter besteht.
Grundsätzlich ist zu sagen, das ich durchaus bereit bin, einen der Empfangsanlage entsprechenden Betrag zu zahlen, aber eben nicht Kabelgebühren in Höhe von 211,63 € pro Jahr für einen Null-Acht-Fünfzehn-Sat-Anschluss. Ein echter digitaler Standard-Kabelanschluss von Unitymedia hier in Hessen kostet gerade mal 180 € pro Jahr. Ich bin diese Trickserei durch meinen Vermieter echt leid.
Was meinst du, sollte ich die Zahlungen tatsächlich kürzen, oder weiterhin auf Argumente in Form von Briefen und die Einsicht meines Vermieters hoffen, oder den Fall besser direkt nem passenden Anwalt übergeben?
Viele Grüße, Oliver
Hallo Oliver,
es gibt 2 Möglichkeiten:
1: Du ziehst die Kabelgebühren an Deiner Nachzahlung ab und wartest was passiert. Wenn - dann muss ja Dein Vermieter hier in irgend einer Form reagieren weil er ja ungedeckte Kosten hat.
2: Du gehst gleich zu einem MIet/WEG Anwalt und lässt die Sache so klären. Wenn Du Rechtsschutzversicherung hast, klär ab ob Mietsachen mitversichert sind.
Solltest Du bei einem Prozess Recht bekommen, kostet Dich der Anwalt im Normalfall nichts, sondern die Gegenseite wird zur Zahlung verknackt.
Gruß
Jürgen