In der Wohnung des Mieters A befindet sich ein Schornstein, welchen er nicht nutzt, da Nachtspeicheröfen verbaut sind. Es handelt sich bei dem Schornstein also lediglich um ein „Überbleibsel aus vergangenen Tagen“.
Bei der Betriebskostenabrechnung möchte Vermieter B von Mieter A die anteiligen Betriebskosten für diesen Schornstein.
Daher die Frage: Muss Mieter A die Kosten tragen?
Der Vermieter B beruft sich darauf, dass er den Schornstein zur Verfügung stellt und Mieter A somit die Möglichkeit hätte, einen Kamin oder sonstiges einzubauen.
Da für den Vermieter B Kehrgebühren anfallen, möchte er diese auf seinen Mieter A umverteilen.
…hallo saphira…was entstehen denn für Kosten für einen Schornstein, der garnicht benutzt wird??? Sollte der Schornstein allerdings von anderen Mietern mitbenutzt werden…dann kämen anteilige Kosten auf sie zu…auch wenn der Schornstein von ihnen nicht genutzt wird.
In der Wohnung des Mieters A befindet sich ein Schornstein,
welchen er nicht nutzt, da Nachtspeicheröfen verbaut sind. Es
handelt sich bei dem Schornstein also lediglich um ein
„Überbleibsel aus vergangenen Tagen“.
Wenn im Mietvertrag im Bereich „Nebenkosten“ die Schornstein-gebühren vereinbart wurden, wurden diese einmal als zu zahlende Nebenkosten akzeptiert.
Was steht denn unter Nebenkosten im Mietvertrag, alles andere wäre weitreichende Spekulation.
Bei der Betriebskostenabrechnung möchte Vermieter B von
Mieter A die anteiligen Betriebskosten für diesen Schornstein.
Daher die Frage: Muss Mieter A die Kosten tragen?
Der Vermieter B beruft sich darauf, dass er den Schornstein
zur Verfügung stellt
wo gibt es denn ein Haus ohne Schornstein; stellt der Vermieter auch das Dach mit den Dachziegeln zur Verfügung??? Er stellt ja auch Wasser- und Abwasser „zur Verfügung“,… was steht im Mietvertrag?
und Mieter A somit die Möglichkeit hätte,
einen Kamin oder sonstiges einzubauen.
Da für den Vermieter B Kehrgebühren anfallen, möchte er diese
auf seinen Mieter A umverteilen.
was entstehen denn für Kosten für einen
Schornstein, der garnicht benutzt wird???
Würde mich auch mal interessieren.
Sollte der
Schornstein allerdings von anderen Mietern mitbenutzt
werden…dann kämen anteilige Kosten auf sie zu…auch wenn
der Schornstein von ihnen nicht genutzt wird.
Hast Du einen Beleg für diese Behauptung?
Imho gehört der Schornstein zur jeweils angeschlossenen Heizungsanlage. Und die Kosten des Schornsteinfegers dann zu den Betriebskosten dieser Anlage.
Wenn das Warmwasser von der Zentralheizung bezogen wird, könnte also anteilig etwas fällig werden. Wenn nicht, nutzt der Mieter die Anlage wegen der eigenen Nachspeicheröfen doch gar nicht, warum also sollte er anteilige Betriebskosten zahlen müssen?
Gruß
loderunner (ianal)
zu der Frage mehr Infos geliefert würden, z.B:
Hi, ist es ein vollkommen ungenutzter Schornstein, wenn nicht, wer hängt da alles dran?
Ungenutzte Schornsteine müssen maximal 1x jährlich, nur gelegentlich genutzte 2x jährlich, wenn Holz-Kohle oder Ölofen dran hängt, 3x jährlich gekehrt werden.
Um das 1x jährliche Kehren bei ungenutzten Schornsteinen zu vermeiden, können diese vom Schorni vollkommen still gelegt werden. Hat der VM das versäumt, ist es sein Problem und nicht das des Mieters, der den Schornstein überhaupt nicht nutzt.
Und wenn an dem Schornstein noch andere Verbraucher hängen, dann sind die Kosten dafür auf diese zu verteilen und nicht auf den Mieter, der den Schornstein nicht nutzt.
MfG ramses90
Zusatzinfos
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!
Also…
Im Mietvertrag sind bei den Nebenkosten Schornsteinfegergebühren aufgelistet.
Diese stehen für die jährlichen Kehrgebühren des Schornsteines.
Der Schornstein wurde bisher nicht genutzt und ist somit quasi ein „totes“ Objekt im Haus.
Jedoch befindet sich in der betreffenden Wohnung ein Zugang zum Schornstein. Daher soll Mieter A die anteiligen Kehrgebühren (die laut dem Umlagenschlüssel der Größe der Wohnung anfallen) bezahlen.
Gibt es über so einen Sachverhalt vielleicht irgendwo einen Gesetzestext zum nachlesen? Habe bis jetzt lieder nichts konkretes gefunden…
Hi, war das bekannt, bei Mietvertragunterzeichnung, dass das ein ungenutzter Schornstein ist?
Wenn ja, hat man durch die Vertragsunterzeichnung schlechte Karten!
Wenn´s nicht bekannt war, kann man Abänderung verlangen u. den VM auffordern den Schornstein still legen zu lassen.
Es ist ja schon mal eine Zumutung, dass über die Wohnung dem Schorni Zutritt zur Kehrstelle gegeben werden muss, Denn das muss man, weil der Schorni sogenannte hoheitliche Rechte hat.
Man kann den VM auffordern den Schornstein still legen zu lassen und, wenn er darauf nicht eingehen will, mit anwaltlicher Hilfe eine Mietkürzung erwirken.
Wird eigentlich die Schornirechnung vorgelegt?
Es ist ja nicht nur das Kehren, das sich nach Geschossmetern errechnet, dazu kommen Weg- und Fahrtkostenpauschale und die Gebühr für d. Rechnungserstellung. Und wenn´s heftig kommt, kann der Schorni auch noch alle paar Jahre eine Feuerstättenschau durchführen und wenn´s nur deswegen ist um zu bescheinigen, dass sich in der Wohnung gar keine Feuerstätte befindet.
Die Gebühren werden als AW = Arbeitswert = 1 Minute errechnet und für jede Tätigkeit ist ein anderer (höherer oder niedrigerer) Wert angesetzt.
MfG ramses90
Man kann den VM auffordern den Schornstein still legen zu
lassen und, wenn er darauf nicht eingehen will, mit
anwaltlicher Hilfe eine Mietkürzung erwirken.
Deswegen eine Mietkürzung? Im Ernst? Da wäre ich jetzt aber mal auf die Begründung gespannt.
Gruß
loderunner (ianal)
Man kann den VM auffordern den Schornstein still legen zu
lassen und, wenn er darauf nicht eingehen will, mit
anwaltlicher Hilfe eine Mietkürzung erwirken.
Deswegen eine Mietkürzung? Im Ernst? Da wäre ich jetzt aber
mal auf die Begründung gespannt.
deswegen, weil dem Schorni, für einen nicht genutzten Schornstein, nur über diese Wohbnung Zutritt zur Kehrstelle gegeben werden muss. Kommt halt darauf an was im Mietvertrag steht und, ob dieser Zustand bei Vertragunterschreibung bekannt war. Wurde doch alles schon geschrieben.
ramses90
Deswegen eine Mietkürzung? Im Ernst? Da wäre ich jetzt aber
mal auf die Begründung gespannt.
deswegen, weil dem Schorni, für einen nicht genutzten
Schornstein, nur über diese Wohbnung Zutritt zur Kehrstelle
gegeben werden muss.
Das solltest Du nochmal nachlesen, davon steht da nämlich nichts.
Und selbst wenn - wie das die Begründung für eine Mietkürzung sein könnte, kann ich mir immer noch nicht vorstellen.
Gruß
loderunner (ianal)
Der Schornstein wurde bisher nicht genutzt und ist somit quasi ein „totes“ Objekt im Haus.
Jedoch befindet sich in der betreffenden Wohnung ein Zugang zum Schornstein. Daher soll Mieter A die anteiligen Kehrgebühren
Und ob das da steht!
kann ich mir immer noch nicht vorstellen.
Dann stell´s Dir halt nicht vor, musste ja nicht.
ramses90
Somit drängt sich mir der Verdacht auf, dass es situationsmäßig mit dem Aufzug und dem EG-Bewohner gleichgesetzt werden kann.
Eine Anschlussmöglichkeit an einen Schornstein in der Wohnung erachte ich allerdings als Wert steigernd und nicht als Mietminderungsgrund.
Der Schornstein wurde bisher nicht genutzt und ist somit
quasi ein „totes“ Objekt im Haus.
Richtig. Aber eben nur ‚quasi‘, bitte berücksichtigen.
Jedoch befindet sich in der betreffenden Wohnung ein Zugang
zum Schornstein.
Richtig. Zum Anschluss eines Kamins.
Du schriebst aber grad noch was anderes:
„deswegen, weil dem Schorni, für einen nicht genutzten Schornstein, nur über diese Wohbnung Zutritt zur Kehrstelle gegeben werden muss.“
Und das steht eben nirgends, aber Du hast es sogar als Grund für die Mietminderung angeführt (genau das war nämlich eigentlich meine Frage).
Daher soll Mieter A die anteiligen Kehrgebühren
Auch das war nicht Thema. Es ging um Deine angebliche Möglichkeit zur Mietminderung. Die Begründung dafür fehlt aber leider immer noch. Und da Du nun offensichtlich keine hast, stelle ich als Laie jetzt einfach mal fest: die Möglichkeit, einen Kamin anzuschließen, stellt eine Wertsteigerung der Wohnung dar. Sie bestand offensichtlich bereits beim Einzug. Nirgendwo finde ich einen Hinweis darauf, dass erst neuerdings (anteilige) Kehrgebühren verlangt wurden. Ich sehe genau gar keine Möglichkeit, per Mietminderung den Vermieter zu zwingen, den Schornstein still zu legen. Genausogut könnte der Mieter versuchen, den Vermieter zum Ausbau eines Boilers zu zwingen, weil der Mieter das Wasser auf dem Herd erwärmt, deshalb den Boiler nicht nutzt (und dieser quasi ein totes Objekt im Haus ist) und die Wartung nicht zahlen will.
Und (was in diesem Teilthread eigentlich nicht Thema war) ich sehe auch keinen Grund für den Mieter, warum er nicht anteilig zur Zahlung verpflichtet sein sollte.
Nur mit dem Unterschied, dass der Aufzug nicht durch die
Wohnung des EG Bewohners betreten werden muss.
Hi,
sorry, aber ich habe nirgends lesen können, daß der Kaminkehrer zur Reinigung in die Wohnung muß.
Wir wohnen im 1. OG, der Kaminkehrer kann über einen Schacht im EG (= Halle) den Kamin reinigen. Ein betreten unserer Wohnung ist nicht von nöten und wäre auch sinnlos, da keine Reinigungsöffnung (Zugang schon)für den Kamin in der Wohnung vorhanden ist.