Hallo Experten!
Habe hier einen neuen und ich hoffe spannenden Diskussionsbeitrag:
In dieser hypothetischen Situation erhebt ein Vermieter für einen Wassermehrverbrauch von fast 1000 m³ eine Nachzahlung. In den 3 Jahren zuvor lag der Verbrauch (Miethaus m. 7 Parteien, dort seit vielen Jahren wohnhaft) laut 1 Turnusablesung und 2 Schätzungen bei ca. 500 m³. In dem darauf folgenden Jahr (das 4.) soll es einen -durch Kundenablesung- korrekt ermittelten Verbrauch von ca. 1400 m³ gegeben haben. Für das dann folgende (5,) Jahr ging der Verbrauch laut Kundenablesung auf 640 m³ zurück.
Nun möchte ich den Beitrag noch etwas verkomplizieren: Nehmen wir an, das Wasserwerk wird gebeten den Mehrverbrauch zu überprüfen, und das Wasserwerk (prüft nur bis Grundstücksgrenze) kann die Ursache für den erheblichen Mehrverbrauchleider nicht klären.
Ein Sanitärbetrieb wird bemüht, auch dieser stellt keine technischen Mängel fest.
Bezüglich der Mieter und ihren Verbrauchsgewohnheiten gibt es innerhalb der gesamten Jahre keine Veränderungen.
Aber möglicherweise finden in dem Jahr mit dem überproportionalen Wasserverbrauch Renovierungsarbeiten bei einer Wohnung statt, quasi eine Komplettsanierung.
Vielleicht haben Handwerker nicht die nötige Sorgfaltspflicht walten lassen und es ist über einen längeren Zeitraum Wasser geflossen, was aber nicht feststellbar wäre.
Nun die Fragestellung: Könnten die von der erhöhten Betriebskostenrechnung betroffenen Mieter sich gegen die Rechnung wehren? Welche Mittel stünden ihnen zur Verfügung?
Freue mich über spannende Diskussionsbeiträge!
Ach ja … stehen Wasserverbrauch und die Kosten für Entwässerung in direktem Zusammenhang?
Grüße
Martinus