Betriebskostenabrechnung-Überproportionaler Wasserverbrauch

Hallo Experten!

Habe hier einen neuen und ich hoffe spannenden Diskussionsbeitrag:
In dieser hypothetischen Situation erhebt ein Vermieter für einen  Wassermehrverbrauch von fast 1000 m³ eine Nachzahlung. In den 3 Jahren zuvor lag der Verbrauch (Miethaus m. 7 Parteien, dort seit vielen Jahren wohnhaft) laut 1 Turnusablesung und 2 Schätzungen bei ca.  500 m³. In dem darauf folgenden Jahr (das 4.) soll es einen -durch Kundenablesung- korrekt ermittelten Verbrauch von ca. 1400 m³ gegeben haben. Für das dann folgende (5,) Jahr ging der Verbrauch laut Kundenablesung auf 640 m³ zurück.

Nun möchte ich den Beitrag noch etwas verkomplizieren: Nehmen wir an, das Wasserwerk wird gebeten den Mehrverbrauch zu überprüfen, und das Wasserwerk (prüft nur bis Grundstücksgrenze) kann die Ursache für den erheblichen Mehrverbrauchleider nicht klären.
Ein Sanitärbetrieb wird bemüht, auch dieser stellt keine technischen Mängel fest.
Bezüglich der Mieter und ihren Verbrauchsgewohnheiten gibt es innerhalb der gesamten Jahre keine Veränderungen.
Aber möglicherweise finden in dem Jahr mit dem überproportionalen Wasserverbrauch Renovierungsarbeiten bei einer Wohnung statt, quasi eine Komplettsanierung.
Vielleicht haben Handwerker nicht die nötige Sorgfaltspflicht walten lassen und es ist über einen längeren Zeitraum Wasser geflossen, was aber nicht feststellbar wäre.

Nun die Fragestellung: Könnten die von der erhöhten Betriebskostenrechnung betroffenen Mieter sich gegen die Rechnung wehren? Welche Mittel stünden ihnen zur Verfügung?

Freue mich über spannende Diskussionsbeiträge!
Ach ja … stehen Wasserverbrauch und die Kosten für Entwässerung in direktem Zusammenhang?

Grüße
Martinus

Hallo!

Das letzte zuerst:

Ja, Frischwasserbezug und Abwasser sind an den gleichen Maßstab, nämlich m³ nach Wasseruhr gekoppelt.
Abwasser ist i.d.R. deutlich teurer als reiner Wasserpreis.

Die stark abweichenden Jahresverbräuche sind auffällig.
ca. 100 m² je WE sind gut drin, also um die 700 m². Sehr viel mehr wären auffällig und überprüfungswürdig.
Laufender Spülkasten etwa, merkt man selbst nicht unbedingt.

Warum Mieterablesung, warum Schätzung ?

Ist man (Vermieter) nicht mal in der Lage einmal im Jahr abzulesen(ablesen zu lassen) und den Stand zu übermitteln ?

Es gibt nur Hauptuhr und das wird nach m² WF umgelegt ?

Denn mit Wohnungs-Wasserzählern kann das ja nicht sein, dann müsste man den Fehler aus der Differenz schnell rauskriegen.

Hauptuhr ist im Keller ? Dann wäre es der Uhr egal, ob die Leitung von Straße bis Hauskeller ein Leck hat. Sie zählt das ja nicht mit !

Das hier ggf. der Vermieter und nicht Versorger zuständig ist, ist eine andere Sache.

Was soll man machen ?

  1. Wasseruhr prüfen lassen (Eichantrag b. Versorger, Uhr wird getauscht und im Labor geprüft) : geht Uhr falsch, dann wird Rechnung nachträglich korrigiert.

  2. Installateur soll alle Hausleitungen prüfen, optisch und Druckprobe. Heizanlage und WW-Speicher prüfen, falls Gasthermen, dann auch da alles prüfen (da gibt’s Überdruckventile, die Wasser ablassen in Einlauf. Ist unsichtbar.

  3. alle Mieter sollten ihre Wasserarmaturen und Spülkästen prüfen

Ob Mieter es zahlen müssen ?
Wenn es keine verdeckten Lecks gab, ja.

MfG
duck313

Wasseruhren und Leitungen sind vom Sanitärunternehmen geprüft, es wurden keine Fehler gefunden.

Der Aspekt mit der Renovierung ist -meine ich- recht interessant.
Kann eine diesbezügliche Argumentation hilfreich sein.
Welche Aussicht auf Erfolg hätten die Mieter, welche die Rechnung anzweifeln, überhaupt?
Wenn sie die Rechnung nicht zahlen, da es nach ihrer Meinung keinen Mehrverbrauch gegeben hat, sondern den hohen Wasserverbrauch den Handwerkern zuschreiben?

Hallo!

Leider hast Du ja die wichtigen Fragen unbeantwortet gelassen.

Gibt es nun Einzelwasseruhren je Wohnung ? Dann wäre es sehr einfach, den Fehler einem Wasserkreislauf zuzuordnen.

Und ein Installateur kann Wasserzähler nicht prüfen. Ein Grobtest, zählt/zählt nicht vielleicht. Aber nicht Abweichungen der Messgenauigkeit.
Muss man auch nicht. Die Überprüfung nach Eichgesetz durch Versorger ist preisgünstig und sogar kostenlos, wenn sich später ein Fehler rausstellt.

Renovierung ? Versteife Dich da nicht drauf. Was für Mengen Wasser kann man denn da verbrauchen ? Das erklärt doch nicht 100-te m³ extra !

Und Mieter müsste es ja beweisen, Handwerker haben den Mehrverbrauch verursacht.

Typischer Fehler wären schlicht Ablese- und Übermittlungsfehler des Uhrenstandes. Zwar muss ein zu hoher Stand dann auch mal wieder bemerkt und korrigiert werden. Spätestens im Folgejahr sollte es auffallen, wenn der neu abgelesene Stand niedriger ist als vorher.
Und hat man fälschlich zu wenig abgelesen, dann kommt es natürlich zu einem „Mehrverbrauchssprung“.

MfG
duck313

Hallo.

Nein, leider keine Einzeluhren.

Die Messungen werden , wie ich sie beschrieben habe, von Vermieterseite aufgelistet und darauf bezieht sich die Rechnung.
Der Versorger findet keine Fehler nach Überprüfung.
Die Messgenauigkeit der entsprechenden Technik wurde vom Sanitärunternehmer geprüft und für korrekt befunden.

Es gibt keine Abweichungen lt. Mieter beim Verbrauchsverhalten.
Der höhere Verbrauch ist Fakt, nur der Grund dafür ist unklar.
Daher meine Vermutung bezügl. der Renovierung. Die mindestens 3 Monate dauerte.
Da muss ja bei der Küchen- oder Baderneuerung nur ein, zwei Wochen das Wasser leicht gelaufen sein.

Schon mal Danke für die Mühe!

Grüße
Martinus

Da muss ja bei der Küchen- oder Baderneuerung nur ein, zwei
Wochen das Wasser leicht gelaufen sein.

Hi,

glaube ich nicht. Das müsste man merken, zumal bei der zugrundeliegenden Menge. Irgendwo muß das Wasser ja hin und bei der Menge würde man Feuchtestellen sehen.

Gruß
Tina

Hallo

  1. Der Mieter muss Einwendungen gegen die Abrechnung substantiiert vortragen. D.h. das gesamte Kostenrisiko der Beweis-Ermittlung/Erforschung geht zunächst mal auf eigenes Risiko des Mieters, der da Einwände erheben möchte. Grundsätzlich sollte man sich also mal die Frage stellen: wie kann ich meine Vermutungen beweisen?

  2. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann lagen vor der extremen Verbrauchserhöhung (durch Ablesung belegt) 2 Abrechnungszeiträume, die einfach nur auf Schätzungen basieren. Die Verbrauchserhöhung könnte sich ja einfach nur aus den aufgelaufenen Differenzen der vorangegangen Schätzungen ergeben. D.h. ein erhöhter Verbrauch ist keines dem Abrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem die Renovierungen ausgeführt wurden.
    Auch hier: Wie will seine Vermutungen beweisen?

Ein Durchschnittsverbrauch, der lediglich auf einem tatsächlichen Anfangswert, dann aber einem geschätzten Endwert und geschätzten Zwischenwerten beruht, ist tatsächlich zu nichts zu gebrauchen.

Möglicherweise sind zukünftig, nach einigen Jahren aufeinanderfolgenden Ablesungen Rückschlüsse möglich. Aber ich wage auch zu bezweifeln, dass dies dann ausreichen würde, ein Gericht zu überzeugen.

Bei 7 Parteien - mangels unbekannter Bewohnerzahl - einer angenommenen Durchschnittshaushaltsgröße von 3 Personen ergibt sich mit Durchschnittsverbrauch
http://www.energiesparen-im-haushalt.de/energie/tipp…
7*3*(127*365) = rund 974m³ pro Jahr

Und nun?

7 Parteien, bestehend aus 8 Personen, davon im Jahr 2012 eine Partei verstorben, plus ein Auszug.