Hallo,
ich muß Betriebskosten für die Wohnung nachzahlen, knapp 200 Euro! Diese beziehen sich allerdings auf den Abrechnungszeitraum 1.1.04. bis 31.12.04. Macht es Sinn diese bei der Arbeitsagentur einzureichen? Ich erhalte seit 1.1.05 Arbeitslosengeld II, im letzten Jahr bezog ich Arbeitslosenhilfe.
Hallo
Hallo
ich muß Betriebskosten für die Wohnung nachzahlen, knapp 200
Euro! Diese beziehen sich allerdings auf den
Abrechnungszeitraum 1.1.04. bis 31.12.04. Macht es Sinn diese
bei der Arbeitsagentur einzureichen? Ich erhalte seit 1.1.05
Arbeitslosengeld II, im letzten Jahr bezog ich
Arbeitslosenhilfe.
ja macht Sinn, meine Freundin hat ihre nachzahlung von ca 95€ auch eingereicht, mit der Antwort: Wird an Vermieter direkt überwiesen. Mal sehen ob es auch an dem ist, ich gehe mal davon aus , dass es stimmt
LG
Mikesch