Hallo Forengemeinde,
ich habe eine, vermutlich für einige von euch einfache, Frage:
Wenn man die Dienst- und Handwerkerleistungen aus der BK-Abrechnung absetzen will, welches Jahr ist dann entscheidend?
Steuererklärung betrifft 2010, die BK-Abrechnung ist für 2009, wurde aber natürlich 2010 abgerechnet. Ich habe dazu im Internet unterschiedliches gelesen und bin mir daher etwas unsicher, was korrekt ist. Kann man für die Steuererklärung 2010 die Abrechnung für 2009 nutzen, wenn diese 2010 bezahlt wurde?
Vielen Dank für eure Hilfe!