Betriebskostenabrechnung und Steuererklärung

Hallo Forengemeinde,
ich habe eine, vermutlich für einige von euch einfache, Frage:
Wenn man die Dienst- und Handwerkerleistungen aus der BK-Abrechnung absetzen will, welches Jahr ist dann entscheidend?
Steuererklärung betrifft 2010, die BK-Abrechnung ist für 2009, wurde aber natürlich 2010 abgerechnet. Ich habe dazu im Internet unterschiedliches gelesen und bin mir daher etwas unsicher, was korrekt ist. Kann man für die Steuererklärung 2010 die Abrechnung für 2009 nutzen, wenn diese 2010 bezahlt wurde?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo Chemiker,

da die Nebenkosten eigentlich in 2009 gezahlt wurden (Abschlagszahlung) sind die Kosten entsprechend auch in 2009 anzurechnen.

Die übliche Praxis (durch schleppende Bearbeitung der Vermieter) ist jedoch dass man die NK-Berechnung vom Vorjahr (2008) ansetzen kann und die von 2009 in 2010 …

LG

Also wenn ich dann den zweiten Absatz richtig verstanden habe, kann ich also durchaus die Abrechnung für 2009 bei der Steuererklärung für 2010 nun mit anrechnen?

Weiß vielleicht auch jemand, in welcher Zeile man die Kosten für eine Fahrt zum Vorstellungsgespräch einträgt, welche der potenzielle Arbeitgeber nicht erstattet hat?

Also wenn ich dann den zweiten Absatz richtig verstanden habe,
kann ich also durchaus die Abrechnung für 2009 bei der
Steuererklärung für 2010 nun mit anrechnen?

Da muss man aber damit rechnen, dass es nicht anerkannt wird!!! Abwarten bis Abrechnung FÜR 2010 vorliegt.

Weiß vielleicht auch jemand, in welcher Zeile man die Kosten
für eine Fahrt zum Vorstellungsgespräch einträgt, welche der
potenzielle Arbeitgeber nicht erstattet hat?

Einfach mal schauen: „Bewerbungskosten“ - welche Zeile das ist? Habe noch keine Anlage N 2010 gesehen!

E.