hallo,
mal angenommen, die frist für die betriebskostenabrechnung 2003 lief im dezember 04 ab.
mal angenommen, diese Abrechnung erreicht mich in meiner neuen wohnung erst jetzt. mal angenommen, der vermieter hat die betriebskostenabrechnung erst an die alte adresse geschickt ? ich bin im Oktober ausgezogen. ich habe dem vermieter bei der wohnungsabnahme meine neue adresse mitgeteilt. er hatte also die möglichkeit, die abrechnung pünktlich zuzustellen. der vermieter behauptet, die abrechnung wäre pünktlich rausgegangen. stimmt, aber an die falsche adresse. wie bitte soll ich an die abrechnung kommen, wenn ich dort nicht mehr wohne ???
Hat der vermieter das recht, diese abrechnung noch einzufordern ???
liebe grüße,
daniela