Betriebskostenabrechnung und Zeitraum ?

hallo,

mal angenommen, die frist für die betriebskostenabrechnung 2003 lief im dezember 04 ab.
mal angenommen, diese Abrechnung erreicht mich in meiner neuen wohnung erst jetzt. mal angenommen, der vermieter hat die betriebskostenabrechnung erst an die alte adresse geschickt ? ich bin im Oktober ausgezogen. ich habe dem vermieter bei der wohnungsabnahme meine neue adresse mitgeteilt. er hatte also die möglichkeit, die abrechnung pünktlich zuzustellen. der vermieter behauptet, die abrechnung wäre pünktlich rausgegangen. stimmt, aber an die falsche adresse. wie bitte soll ich an die abrechnung kommen, wenn ich dort nicht mehr wohne ???
Hat der vermieter das recht, diese abrechnung noch einzufordern ???

liebe grüße,
daniela

Wenn Du beweisen kannst, daß er die „Neue Adresse“ kannte, dann ist die Abrechnung, sofern sich ein Nachzahlbetrag für Dich ergibt, nicht mehr zu zahlen.

Kannst Du aber nicht beweisen, daß er die Neue Adresse hatte, und er, hoffend auf einen Nachsendeauftrag die Post, Dich trotzdem erreicht, kann es ungünstig werden.

Allerdings sollte er schon, den zurückgekommenen Brief, vorlegen können. Dies sollte er tun, in Kopie des Einlieferungsbeleges (vom Brief an die alte Adresse) und des zurückgekommenen Briefes.
Dies solltest Du verlangen.
Kann er das nicht, oder tut er das nicht, hat er ein Problem.

Jakob

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