Betriebskostenabrechnung - unklare Umlagen

Hallo,

Ein Vermieter bzw. dessen Hausverwalter, stellt für den Mieter eine Betriebskostenabrechnung auf. In dieser sind ausser Allgemeinstrom, Wasser, Müllgeühren, etc. noch weiter Umlagen aufgeschlüsselt, welche dem Mieter in diesem Fall nicht ganz einleuchten.

Zum einen Kosten für Gehwegreinigung/Gartenpflege, die Umlage an sich ist ja ok, aber in der Hausordnung des Mietvertrages steht:

„Der Mieter ist verpflichtet, die öffentliche Straßen, Gehsteigflächen (einschl. Rinne) und Fußwege an und zum Haus, sowie die Zugangswege, Hof, Durchgänge in Treppen nach den ortspolizeilichen Vorschriften im vom Vermieter festgelegten Turnus zu reinigen.“

Die Hausordnung wird vom Mieter eingehalten. Vom Vermieter wurde keine Firma oder dritte Person zur Reinigung o.g. beauftragt.

Auch eine Gartenpflege wurde vom Vermieter nicht betrieben, im Gegenteil, das Mähen der Grünfläche, wird von einer der Mietparteien übernommen.

Wie können dann Kosten für Gehwegeinigung/Gartenpflege auf die Mieter umgelegt werden. Es gibt auch keinerlei Blumenbeete, eben nur eine wilde Grünfläche.

Desweiteren werden die Kosten für Treppenreinigung auf die Mieter umgelegt (in einem Extrapunkt), aber wie bereits genannt, sind laut Hausordnung die Mieter für die Reinigung des Treppenhauses zuständig. Kann also auch nicht sein.

Unklar ist außerdem die Höhe der 2 Punkte 1.Gehwegreinigung/Gartenpflege und 2.Treppenreinigung beides mit der gleichen Höhe der Kostemn ausgewiesen. Also doppelt auf die Mieter umgelgt.

Als nächstes die Kosten für Winterdienst, welche ebenfalls auf die Mieter umgelgt werden, obwohl wieder in der Hausordnung vereinbart:

" Der Mieter ist verpflichtet, das Sandstreu bei Einterglätte sowie bei die Schnee -und Eisbeseitigung nach den gesetzlichen Bestimmungen und ortspolizeilichen Vorschriften auf den öffentlichen Gehsteigflächen und Fußwegen am Hause und zum Haus, sowie auf den Zugangswegen, Durchgängen und Treppen im vom Vermieter festgelegten Turnus durchzuführen. Für Streugut hat der Mieter selbst zu sorgen. Streusalz darf nicht verwendet werden."

Auch dieser Punkt der Hausordnung wurde von den Mietern eingehalten und ein Winterdienst ist nicht zum Einsatz gekommen, noch sind dem Vermieter Kosten für Streugut entstanden.

Abgesehen davon, wie verhält sich das mit den Umlagen eigentlich, wenn das Haus teilweise gewerblich vermietet wird?

Der Mieter ist mit der Abrechnung nicht einverstanden. Was könnte er nun tun?

MfG
Elamaus

Hallo, Elamaus,
wenn der Mieter nötige Arbeiten erledigt, hat er logischerweise nicht dafür zu zahlen. Ein Problem ergibt sich, wenn die Stadt oder Gemeinde von sich aus die Gehwege reinigt und dafür Geld verlangen kann. Hier wäre der Straßenreinigungsdienst anzuweisen, dass der Gehweg bereits sauber ist und nicht extra gereinigt werden muss. Das Gleiche gilt für den Winterdienst, wenn die Mieter dafür sorgen. Der Vermieter muss erklären können, wie die Kosten für Gartenpflege, Treppenhaus- und Gehwegreinigung entstanden sind. Der Mieter kann Vorlage aller Belege oder von Kopien verlangen. Bis zur Klärung muss der Mieter die Rechnungen nicht bezahlen. Da manche Kosten genau höhenidentisch sind, kann mit den Abrechnungen etwas nicht stimmen. Wenn sich ein Gewerbe im Haus befindet, sollte das Gewerbe an den verbrauchsabhängigen Betriebskosten stärker beteiligt werden.

Der Mieter ist mit der Abrechnung nicht einverstanden. Was
könnte er nun tun?
MfG
Elamaus

Wenn immer ein und der selbe mäht
Hallo,

Wenn immer die selbe Person mäht, kann es ja auch sein, daß diese Person die Arbeit durch eine Mietminderung vergütet kriegt.

Gruß
Sticky